Mittwoch 26.08.09, 10:00 Uhr
Eine Torte ist eine Torte, aber...

…die Staatsanwaltschaft geht in die Sprungrevision


Die Staatsanwaltschaft Bochum hält die Beweisführung im Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteuer von bo-alternativ.de für lückenhaft und widersprüchlich. Sie sieht im Urteil eine Verletzung materiellen Rechts und hat eine Sprungrevision beantragt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm soll – so der Antrag der Bochumer Staatsanwaltschaft – das Urteil aufheben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht verweisen. Es soll ein neuer Versuch unternommen werden, eineN RichterIn zu finden, die oder der die Torte für eine Bombe hält. Im Torten-Prozess hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft – er kam nicht aus der Politabteilung –  auf Freispruch plädiert. Der Richter hatte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich gemacht, dass er die Anklage für rechtlich substanzlos hält. Die Staatsanwaltschaft hofft nun darauf, dass die Revision beim OLG Hamm in einem Strafsenat landet, der wie sie selbst die Grundrechtsdimension des Falles leugnet.