Samstag 26.09.15, 07:49 Uhr

Demonstrationen und Kundgebungen


Demonstrationen und Kundgebungen sind nicht genehmigungspflichtig.
Das Versammlungsgesetz schreibt allerdings vor, dass Demonstrationen und Kundgebungen spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden müssen.
Adressat hierfür ist in Bochum das Polizeipräsidium.
Kreispolizeibehörde Bochum 
Uhlandstraße 35
44791 Bochum
Telefon: 0234 / 909-0
Telefax: 0234 / 909 – 2118
E-Mail: za.sg12.bochum@polizei.nrw.de
Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt in aller Regel mit einem mehrseitigen Text, der allerlei Auflagen enthält (Zahl der OrdnerInnen, Lärmbeschränkungen etc.)

Die Anmeldung kann formlos erfolgen.
Die Bochumer Polizei bietet ein Formular für die Anmeldung an.

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