Der Mieterverein sieht keinen Anlass, von seiner „Kritik an der ARGE wegen der Heizkosten-Kürzungen (Siehe Meldung: ARGE täuscht MieterInnen über Heizkosten) auch nur ein Iota zurück zu nehmen“. „Im Gegenteil“ heißt es in der Pressemitteilung. Wörtlich: »Die Praxis der ARGE, Pauschalen für die Heizkosten anzuwenden und dabei Durchschnittswerte zu Grunde zu legen, als „gerichtsfest“ zu bezeichnen, lässt einen bedauerlichen Mangel an Aktualität erkennen. Anton Hillebrand von Sozialberatung e.V.: „Die ARGE muss irgendwann mal zur Kenntnis nehmen, dass es das Bundessozialhilfegesetz nicht mehr gibt und die Verwaltungsgerichte nicht mehr zuständig sind. Wer sich auf diese alten Urteile beruft, statt einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte zu werfen, handelt sich unnötige Niederlagen – und Kosten – ein.“ mehr…
In einer Pressemitteilung schreibt der Mieterverein Bochum, warum er stocksauer über die die ARGE Bochum ist: »Grund sind die Schreiben, mit denen die ARGE Beziehern von Arbeitslosengeld II eine Kürzung der Heizkosten-Übernahme androht, sollten die Kosten über dem Durchschnitt liegen. Aichard Hoffmann, Pressesprecher beim Mieterverein: „Was die ARGE derzeit zum Thema Heizkosten von sich gibt, ist eine Mischung aus – offensichtlich vorsätzlichen – Lügen und gefährlichem Unsinn.“
Falsch ist zum Beispiel die Darstellung von ARGE-Sprecher Stephan Kuckuk, das ARGE-Verfahren sei „zigfach gerichtlich überprüft“ – jedenfalls, wenn damit der Eindruck erweckt werden soll, dass die Gerichte das Durchschnittsverfahren absegnen. Das Gegenteil ist der Fall. Beispielhaft formuliert etwa das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen: „Allein aus der Überschreitung von Durchschnittswerten lässt sich die Unangemessenheit der Heizkosten nicht ohne weiteres begründen. Es müssen vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein unwirtschaftliches Heizverhalten des Bedürftigen hinweisen.“ (LSG Niedersachsen-Bremen, 9. 01. 06, L 7 AS 163/05 ER) mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: >>Bei einem „Ranking“ der bundesdeutschen Arbeitsagenturen (ARGE – Hartz IV – Behörde) ist die ARGE Bochum leistungsmäßig unter dem Bundesdurchschnitt eingestuft worden, wie Friedrich Schreibert, Deutschland – Direktor der durchführenden Firma „Jobcenter Consulting“ berichtet. In NRW nimmt sie Platz 19 (von 40) ein. Wird dabei berücksichtigt, dass auch die Besten des Rankings lange nicht gut sind, so wirft das ein schlechtes Licht auf die Arbeit der ARGEn und Hartz IV insgesamt.
Die Betroffenen wissen ein Lied davon zu singen: immer noch gibt es lange Bearbeitungszeiten, ganze Akten oder Widersprüche verschwanden unwiederbringlich, selbst die Sozialgerichte monierten in mehreren Fällen „chaotische Verwaltungsvorgänge“ und fehlende Unterlagen. Nicht zuletzt Dank der unseligen Software „A2LL“ genügen die Bescheide nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind selbst für Geschulte nur mit großer Mühe nachvollziehbar. mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung hat in einem Brief daran erinnert, dass der Sozialausschuss der Stadt die Verwaltung vor einem Vierteljahr beauftragt hat, sich um eine Beratungsstelle für Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe in Bochum zu kümmern. Die Unanabhängige Sozialberatung schreibt in ihre Pressemitteilung zu dem Thema: „Wir befürchten, dass auch diese im Grunde genommen richtige Absicht im Sande verläuft und wenden uns deshalb an den Sozialausschuss, die Gewerkschaften und andere Betroffenenvertretungen und Verbände mit einer Stellungnahme.
Dieser Beschluss des Sozialausschusses findet seine Begründung in der Tatsache, dass das Fürsorgerecht heute so kompliziert ist wie nie zuvor und zudem einem ständigen Wandel unterliegt. Die ARGEn befinden sich nach bald 20 Monaten immer noch in der Aufbauphase. Das Personal von inzwischen mehr als 400 Mitarbeitenden reicht nicht aus, den immensen Arbeitsanfall zu leisten. […] Leidtragende sind letztendlich die Betroffenen, die häufig nicht mit der nötigen Achtung behandelt werden, gelegentlich monatelang nicht die zustehenden Leistungen erhalten, in einzelnen Fällen sogar ohne Begründung von jetzt auf gleich ganz ohne Geld dastehen.“ Der Brief, die Stellungnahme, die Pressemitteilung.