Montag 06.11.06, 16:55 Uhr
Mieterverein zum Heizkosten-Streit:

„Kennt ARGE Rechtsprechung wirklich nicht?“


Der Mieterverein sieht keinen Anlass, von seiner „Kritik an der ARGE wegen der Heizkosten-Kürzungen (Siehe Meldung: ARGE täuscht MieterInnen über Heizkosten) auch nur ein Iota zurück zu nehmen“. „Im Gegenteil“ heißt es in der Pressemitteilung. Wörtlich: »Die Praxis der ARGE, Pauschalen für die Heizkosten anzuwenden und dabei Durchschnittswerte zu Grunde zu legen, als „gerichtsfest“ zu bezeichnen, lässt einen bedauerlichen Mangel an Aktualität erkennen. Anton Hillebrand von Sozialberatung e.V.: „Die ARGE muss irgendwann mal zur Kenntnis nehmen, dass es das Bundessozialhilfegesetz nicht mehr gibt und die Verwaltungsgerichte nicht mehr zuständig sind. Wer sich auf diese alten Urteile beruft, statt einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte zu werfen, handelt sich unnötige Niederlagen – und Kosten – ein.“
Natürlich ist es nicht verboten, auch eine ganz überwiegende Rechtsprechung zu ignorieren, bis das für den eigenen Bezirk zuständige Gericht genau so entschieden hat. Ob es klug ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. In jedem Fall drangsaliert es die Betroffenen, denen die ohnehin knappen Zahlungen gekürzt werden. Und es zwingt sie geradezu in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren – wozu Mieterverein und Sozialberatung e.V. noch einmal dringend raten.
Aber auch die Aussage von Stephan Kuckuk, das Sozialgericht Dortmund habe Vergleichbares noch nicht entschieden, ist falsch. Mietervereins-Pressesprecher Aichard Hoffmann: „Kaum zu glauben, dass die ARGE die Entscheidungen des für sie zuständigen Gerichts nicht kennt. Aber sollte es tatsächlich so sein, kann ihr geholfen werden. Ein Blick in das Urteil vom 13. März 2006 hilft schon weiter. Da hat das SG Dortmund die Stadt Schmallenberg verurteilt, einem Arbeitslosen die vollen 60 Euro Heizkosten weiter zu bezahlen. In der Sache geht es zwar darum, dass der Hilfeempfänger unstreitig eine zu große Wohnung hatte und die Heizkosten deshalb als unangemessen betrachtet wurden. Aber in der Urteilsbegründung finden sich eine Menge Hinweise darauf, wie das Gericht die Sache mit den örtlichen Gegebenheiten der konkreten Wohnung und den Einsparmöglichkeiten des Mieters sieht.“ (Az: S 29 AS 176/05 siehe Anlagen, auch www.ra-kotz.de/heizkosten.htm)
Und dieses Urteil ist auch nicht das einzige des SG Dortmund zum Thema Heizkosten. Am 11. Juli 2006 hat es die ARGE Soest zur Übernahme der Heizkosten-Nachzahlung eines Arbeitslosen aus Warstein verurteilt. Dazu sei sie verpflichtet, so lange es keine Hinweise auf „verschwenderisches Heizverhalten“ gebe. (AZ: S 33 AS 375/05 siehe Anlage – leider nur Pressetext)