Donnerstag 15.02.07, 08:00 Uhr
AStA empfiehlt Widersprüche zum Gebührenbescheid

Ruhr-Uni startet Werbekampagne für Studiengebühren


Mit einer Werbeoffensive versucht die Ruhr-Uni ihre umstrittene Entscheidung zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr zu verkaufen. Auf ihrer Webseite kündigt die RUB an: „Per Post werden alle eingeschriebenen Studierenden im Erststudium, alle Zweit- und Gasthörer der RUB über die künftige Regelung der Studienbeiträge informiert: mit einem persönlichen Anschreiben des Rektors“. Der AStA erwidert auf seiner Webseite: „Ergänzend zu den Informationen, die ihr von Uni und AStA per Post erhaltet/erhalten habt, findet ihr hier ausführliche Informationen.“ Der Tipp des AStA: „Wer die Gebühren wie wir für unsozial und nicht gerechtfertigt hält, sollte direkt nach Erhalt des Gebührenbescheides Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch gibt es keine Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen.“
Eindeutig rechtswidrig verhält sich die Ruhr-Uni, wenn sie auf einer Webseite schreibt: „Ab März 2007 können Sie mit Hilfe Ihrer Chipkarte über RUBICON Ihren Status im Studienbeitragssystem einsehen sowie Anträge auf Befreiung stellen.“ Alternativen zur Regelung mit der Chipkarte werden nicht angeboten. Bei der Einführung der Chipkarte wurde wegen ihres äußerst fragwürdigen Datenschutz-rechtlichen Charakters festgelegt: „Die Teilnahme am Pilotprojekt ist nur freiwillig möglich. Es dürfen keine wesentlichen Vorteile durch den neuen Ausweis entstehen.“