Im Jahr 2022 hat die Stadt Bochum eine eigene Stellplatzsatzung verabschiedet. Sie war ein wichtiger Meilenstein bei der Förderung des Radverkehrs. Es wurde vereinbart, diese turnusmäßig zu überprüfen. Die zweite Prüfung steht nun an.
Der ADFC schreibt: »Erstmalig wurden in Bochum durch die Stellplatzsatzung verbindliche Richtzahlen festgelegt, wie viele Fahrradabstellplätze bei Neubau oder Nutzungsänderung eines Gebäudes geschaffen werden mussten. Der Anspruch, dass neue Gebäude großzügige, überdachte und sichere Fahrradabstellplätze haben sollen, war ein wichtiger bauordnungsrechtlicher Schritt in Richtung Mobilitätswende.
Rückschritt statt Mobilitätswende
Marek Nierychlo, Vorsitzender des ADFC Bochum, erklärt: „Leider schlägt die Stadtverwaltung nun Änderungen vor, die dem eigentlichen Ziel der Satzung – der Förderung der Mobilitätswende – grundsätzlich widersprechen. Dabei ist das Auto der Elefant im Raum. Es benötigt viel Fläche, belastet die Luft und blockiert unsere Städte. Bochum täte gut daran, in der Mobilitätswende weiter voran zu schreiten, anstelle Rückschritte zu vollziehen.“
So soll die Anzahl der erforderlichen Fahrradabstellplätze für viele Nutzungsarten reduziert werden. Bei Bürogebäuden oder Studentenwohnheimen würde die Anzahl nach dem Willen der Verwaltung halbiert. Auch die Qualität der Stellplätze würde reduziert: Zugänge müssten nicht mehr so breit wie bisher sein, Rampen dürften steiler werden und auch die Pflicht zur Überdachung von Stellplätzen würde aufgeweicht.
Dabei ist es von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität des Radverkehrs, sowohl am Start als auch am Ziel einen guten Stellplatz fürs Rad zu finden. Jetzt die Anzahl dieser Stellplätze zu reduzieren und dies damit zu begründen, dass sie noch nicht genutzt werden, sendet das falsche Signal.
Widersprüchliche Argumentation
Besonders widersprüchlich erscheint dem ADFC Bochum die Begründung, die Fahrradstellplätze stellten ein Hindernis für den Wohnungsbau dar, während die Zahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze, deren Kosten den Wohnungsneubau erheblich stärker belasten, unverändert bleiben soll.
Die Mobilitätswende umfasst viele Bausteine, dazu gehören Push- sowie Pull-Maßnahmen. Der Zugang zu und damit die Nutzung von Fahrrädern muss erleichtert werden, während der Autoverkehr eingeschränkt werden sollte. Ein Fahrrad benötigt zum Abstellen etwa 1,2 m² Fläche, ein Auto dagegen 12 m². Das Fahrrad steht mit Sicherheit dem Wohnungsneubau nicht im Weg.«
