Im Machtkampf in der nordrhein-westfälischen AfD gibt es kurz vor dem Bundesparteitag in Erfurt eine wichtige Entscheidung: Der rechtsextreme Dortmunder Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich darf in der Partei bleiben. Das hat das AfD-Bundesschiedsgericht am 26. Juni entschieden. Helfrich versucht insbesondere in Zusammenarbeit mit der AfD-Jugend den Bochumer AFD Ortsverband noch weiter auf Höcke-Kurs zu bringen. Die zuständigen Richter haben entschieden, dass Helferich lediglich sechs Monate lang für Parteiämter gesperrt wird, aber ab sofort seine Mitgliedsrechte zurückbekommt.
CORRECTIV berichtet: »Der Bundestagsabgeordnete aus Dortmund, der sich in einem Chat als das „freundliche Gesicht des NS“ (Nationalsozialismus) bezeichnete, steht für eine völkische, radikale Ausrichtung der Partei. Helferich fordert „millionenfache Remigration“, warnt vor der „ethnischen Wahl“, eine Chiffre für Überfremdung, und ist eng vernetzt mit dem Vorfeld der Partei wie dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner. Auch mit der vom Landesverfassungsschutz beobachteten Parteijugend zeigt er sich oft.
Sellner vertritt ein völkisches Konzept der „Remigration“, das auch Staatsbürger im Fokus hat und damit verfassungswidrig ist. Die AfD hat offiziell zwar eine andere Definition für diesen völkischen Kampfbegriff, allerdings stehen viele AfDler Sellner und dessen Konzept nahe. Helferich gehört dazu.
Helferich darf in der AfD bleiben
Das Parteiausschlussverfahren von Matthias Helferich beschäftigt die Partei-Gerichte bereits seit zwei Jahren. Hinter dem jahrelangen Streit um seine Person verbirgt sich die Grundsatzfrage der AfD: Wie weit kann die Partei ihre völkische Agenda vorantreiben, ohne ein Verbotsverfahren zu riskieren?
Unterscheidung von Staatsbürgern anhand ethnischer Kategorien und Sellners Konzept der „Remigration”
Die Aussage mit dem freundlichen NS-Gesicht und auch weitere Beiträge oder Posts in Sozialen Medien spielen keine tragende Rolle in dem Urteil. Die Parteirichter haben sie verworfen, weil aus ihrer Sicht entweder rechtliche Fehleinschätzungen des Landesschiedsgerichts vorlagen, Kontext fehlte oder auch Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Einzig und allein die „Duftbaum-Problematik“ bewertet das Schiedsgericht als relevanten Vorwurf.
Im Kern geht es dabei um ein Instagram-Bild, das Helferich gepostet hatte: einen Duftbaum-Anhänger fürs Auto mit dem Gesicht von Karin Ritter. Ritter war bekannt geworden durch TV-Reportagen über ihre rechtsextreme Familie und durch den Spruch „Raus mit die Viecher“. Helferich schrieb zu dem Beitrag „Super“ und den Hashtag „#Remigration“.
Urteil ist Niederlage für Vincentz-Lager
Das Bundesschiedsgericht befand dazu: Helferich habe sich den Spruch nicht direkt zu eigen gemacht. Außerdem könne man hier nicht von einer Entmenschlichung der Migranten sprechen und auch nicht davon, dass ihnen damit die Menschenwürde abgesprochen werde.. Das Partei-Gericht verweist dazu auf den Duden , in dem „Viech“ sowohl als „Tier“, als auch als „roher, brutaler Mensch“ bezeichnet werde.
Was laut dem Schiedsgericht zählt, ist, dass der Post„eine Herabwürdigung einer ganzen Personengruppe“ vollziehe. Das sei aber nicht einmal strafrechtlich relevant, weil die Gruppe zu groß und unbestimmt sei. Es könne aber von einem „erheblichen Teil des Wahlvolkes als unangemessen angesehen werden“ und deshalb das Ansehen der Partei beschädigen, heißt es in dem Urteil weiter. Es fehle jedoch „in der Gesamtschau an einer Erheblichkeit der Gefährdung“, unter anderem weil der Post auf Instagram nur 24 Stunden sichtbar gewesen sei.
Für den Landesvorstand Martin Vincentz, der das Parteiausschlussverfahren angestoßen hatte, ist das Urteil eine Niederlage. Vincentz gilt als Vertreter eines für AfD-Verhältnisse gemäßigteren Kurses – mit dem Ziel, die AfD koalitionsfähig für die Union zu machen. Im Landesvorstand ist das „Vincentz-Lager“ mit sieben von zwölf Mitgliedern in der Überzahl. Einen Vergleich, den das Schiedsgericht den Streitparteien angeboten hatte, hatte der Vorstand Mitte Juni noch ausgeschlagen.
Helferich triumphiert auf X
Auf der Plattform X feiert Helferich seinen Sieg. Der Landesvorstand habe sich auf „Antifa-Dossiers und Verfassungsschutzquellen “ berufen, um ihn als „innerparteilichen Konkurrenten kaltzustellen“. Aus Parteikreisen heißt es, dass Parteichefin Alice Weidel selbst hohen Druck auf das Bundesschiedsgericht ausgeübt hat, um einen Freispruch für Helferich zu erwirken. In der Partei ist es kein Geheimnis, dass Helferich die Unterstützung der Parteivorsitzenden und des Lagers um Björn Höcke aus Thüringen genießt. Weidel könnte sich damit also den Rückhalt des völkischen Lagers auf dem Parteitag an diesem Wochenende in Erfurt sichern.
Der Machtkampf zwischen dem Helferich-Lager und dem Vincentz-Lager ist mit dem Urteil noch lange nicht vorbei. Mitte Juli will die Partei ihre Kandidaten für die Landtagswahl im April 2027 aufstellen.«
Redigatur und Faktencheck: Isabel Knippel