Freitag 13.03.26, 13:50 Uhr
Leitplanken für „Wohnungsbauturbo“

Bürger*innenbeteiligung stärken


Für die Ratsfraktion Die Linke löst der sogenannte „Bauturbo“ in Bochum nicht die Probleme wie hohe Bodenpreise, steigende Baukosten, Fachkräftemangel oder fehlende Bauflächen. Er kann aber dafür sorgen, dass durch die Schließung von Baulücken und andere Formen der Innenentwicklung neue Wohnungen schneller entstehen, die sonst nicht gebaut würden. Die Linke stellt dazu für die Ratssitzung am kommenden Donnerstag einen Antrag.

»Fraktionssprecher Horst Hohmeier, für Die Linke im Planungsausschuss: „Wir kritisieren an der Formulierung in der Ratsvorlage ‚je nach Einzelfall‘, dass die Bürgerinnenbeteiligung nicht klar genug definiert ist. Deshalb beantragen wir eine verbindliche Bürger*innenbeteiligung. Sie sollte ein klar definierter Regelfall sein, bereits in einer frühen Planungsphase stattfinden und mit den zuständigen Bezirksvertretungen abgestimmt werden, damit Transparenz und Mitwirkung gewährleistet ist.“

Aus Sicht der linken Fraktion sollten zudem bei der Zustimmung Projekte von gemeinwohlorientierten Trägern besonders berücksichtigt werden, wie kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie soziale oder gemeinnützige Bauträger. Horst Hohmeier: „Stadtentwicklung bedeutet auch Gemeinwohl vor Rendite. Indem gemeinwohlorientierte Projekte priorisiert werden, wird das gefördert.“

Die Ratsfraktion Die Linke begrüßt, dass bei größeren oder städtebaulich bedeutsamen Vorhaben sowie bei Abweichungen von Bebauungsplänen auch beim „Turbo“ verbindliche Vorgaben gelten sollen. Dazu zählen u.a. geförderter Wohnungsbau, Dachbegrünung, ökologischer Ausgleich sowie eine Bauverpflichtung. Horst Hohmeier weiter:

„Allerdings stehen diese Punkte bisher nur in der Begründung der Vorlage. Ein bloßer Verweis im Antragstext reicht uns nicht aus. Wir beantragen deshalb, diese Vorgaben direkt in den Beschlusstext aufzunehmen. So wird sichergestellt, dass sie verbindlich gelten.“

Darüber hinaus lehnt Die Linke die Übertragung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf den Ausschuss für Planung und Grundstücke ab.
Horst Hohmeier abschließend: „Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung müssen weiterhin vom Rat der Stadt entschieden werden – dem unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewähltem Gremium.“«

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