Das Verwaltungsgericht in Köln hat im Eilverfahren vorerst zugunsten der AfD entschieden. Ist damit die NRW Appell-Kampagne AfD-Verbot vorbei? Keineswegs – es ist ein Rückschlag, aber ändert nichts an der Notwendigkeit eines Verbotsverfahrens. Das Eilverfahren ist keine Entwarnung für die AfD – die Entscheidung über ein Verbot trifft das Bundesverfassungsgericht und das kann nur mit seiner Arbeit beginnen, wenn es von der Politik beauftragt wird. Die AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall und stellt eine reale Bedrohung dar, für die demokratischen Verhältnisse ebenso wie ganz konkret für Menschen, die nicht in das Menschenbild diese radikalen Rechten passen.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch auf unsere Verbotskampagne? Törk Hansen, einer der Initiator:innen des Appells: „Es macht unsere Sache sicherlich nicht leichter, hatten doch viele auf eine Bestätigung des Gutachtens des Verfassungsschutzes gehofft oder gar die politischen Entscheidungen davon abhängig gemacht. Das war jedoch von Anfang an eine falsche Verknüpfung, denn die politische Entscheidung bedarf weder eines – nicht besonders sorgfältigen – Gutachtens des Verfassungsschutzes noch einer Entscheidung eines Verwaltungsgerichts.“
Und Törk Hansen weiter: „Zweifellos wird der Erfolg des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht von der Qualität der dort vorgebrachten Argumente und Gutachten abhängen, aber diese sind letztlich durch die den Antrag stellenden Organe zusammenzustellen. Und diese werden – so sie denn sorgfältig erstellt würden – den Nachweis erbringen, dass es sich bei der AfD um ein völkische, gegen den Grundsatz der Menschenwürde verstoßende Partei handelt.“
In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird die großen Teilen der AfD zugeschriebene islamfeindliche Einstellung eindeutig als verfassungswidrig eingeordnet. Daneben aber hat es die Beweisführung des Gutachtens in Sachen Remigration als die AfD prägende Ausrichtung infrage gestellt und damit eine der wesentlichen Elemente der weiteren Radikalisierung der AfD in den letzten zwei Jahren. Die Enthüllungen solcher Plänen durch Correctiv hatten Millionen Menschen auf die Straße gebracht – gleichwohl wurde aus im Hinterzimmer kolportierten Plänen mittlerweile eine offizielle Parteilinie. Gerade diese Radikalisierung muss in dem BVerfG – Verfahren eine andere Rolle spielen als in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Hier geht es um manifeste Bedrohung und Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen.
Unabhängig davon, ob der Verfassungsschutz nun nachbessert und Beschwerde einlegt: Die gesellschaftliche Diskussion um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ist im Gange und wird angesichts der Radikalisierung der AfD auch nicht nachlassen. Der Spruch des Verwaltungsgerichts legt die Latte höher, diese Verfassungsfeindlichkeit auch nachzuweisen. Das wird und das kann geschehen, denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Schutz der demokratischen Verhältnisse und der Verhinderung von Zuständen, wo Menschen in 1. und 2. Klasse eingeteilt werden, wo rechte Gewalt und Hetze gegen Anders – Denkende und – Aussehende zur harten Wirklichkeit geworden ist.
Die NRW Appell-Kampagne hat in nur drei Wochen bereits über 40.000 Unterschriften gesammelt, davon über zehn Prozent bei den ersten Informationsständen der beteiligten Gruppen. Der vielfache Zuspruch in den Gesprächen auf der Straße gibt uns die Gewissheit, dass es ein großes Bedürfnis gibt, der mehrheitlichen Ächtung der AfD gerade jetzt mehr Sichtbarkeit zu verschaffen.
Weitere Stellungnahme und Positionierung zu der Entscheidung des Kölner Gerichts auf der Seite der bundesweiten Kampagne AfD-Verbot.jetzt.
Und noch nicht unterschrieben, dann hier direkt zur Petition oder der Seite des NRW Appell
