Montag 19.01.26, 20:00 Uhr
Kriegsverbrecher rufen Erinnerung an NS-Massenmorde wach

Zwei Exzess-Täter starben 1978 in Bochumer Haft


Bericht von Alfons Zimmer

Gefangene im KZ Sachsenhausen (nachkoloriert)

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit starben 1978 im Gefängnis Bochum zwei verurteilte NS-Kriegsverbrecher und KZ-Täter. Heinrich Matthes verbüßte lebenslange Haft für gemeinschaftlichen Mord an mindestens 100.000 Juden im Vernichtungslager Treblinka sowie weitere Einzeltötungen. Gustav Sorge wurden 67 Morde in Esterwegen und Sachsenhausen nachgewiesen und die Beteiligung an Erschießungen von über 10.000 sowjetischen Kriegsgefangenen im Lager Sachsenhausen.

Inwieweit das NRW-Justizministerium den Tod der beiden Täter der Öffentlichkeit aktiv zur Kenntnis gegeben hat, ist nicht mehr recherchierbar. In den Bochumer Tageszeitungen wurde über die Sterbefälle und damit auch die Massentötungen durch Sorge und Matthes zeitnah nicht berichtet. Wenn nach einem Slogan Zukunft Erinnerung braucht, war dies eine verpasste Chance, an die ungeheuerlichen Taten in den Todeslagern zu erinnern und an den Sachsenhausen- und Treblinka-Prozess. Dies soll hier nachträglich geschehen, da mir Inhaftierung und Tod beider Kriegsverbrecher in Bochum durch Zufall bekannt wurden.

  1. Gustav Sorge
SS-Oberscharführer Gustav Sorge

Gustav Sorge floh nach Kriegsende aus einem Internierungslager. Er wurde von der britischen Militärpolizei bei Euskirchen verhaftet und der sowjetischen Militärpolizei übergeben. 1947 wurde er von einem Sowjetischen Militärtribunal zusammen mit 14 KZ-Funktionären zu lebenslänglicher Haft mit Zwangsarbeit verurteilt. Im Mittelpunkt dieses Sachsenhausen-Verfahrens stand der brutale Massenmord an mehr als 10.000 sowjetischen Kriegsgefangenen im Herbst 1941. Der Kriegsverbrecherprozess, in der UDSSR als „Berliner Prozess“ bekannt, fand statt im Pankower Rathaus als Sitz der sowjetischen Kommandantur.

Die Sowjetunion hatte kurz vor Urteilsspruch die Todesstrafe abgeschafft. Sorge wurde in den Gulag Workuta in Sibirien verbracht. Nach Staatsbesuch 1955 durch Konrad Adenauer in der Sowjetunion wurde er 1956 als Nichtamnestierter in die BRD entlassen. Nach kurzer Freiheit wurde er im Februar 1956 erneut verhaftet und vor dem Schwurgericht Bonn zusätzlich zum Mitwirken am Massenmord an den sowjetischen Kriegsgefangenen in Sachsenhausen verurteilt wegen persönlich ausgeführter Morde an 67 Häftlingen. Für jeden dieser Morde erhielt er lebenslängliche Haft, für weitere Misshandlungen 15 Jahre Zuchthausstrafe.

Der erste Prozess zu den Morden an sowjetischen Kriegsgefangenen im KZ Sachsenhausen fand statt im Rathaus Pankow vor einem Sowjetischen Militärtribunal

Das Urteil der Bonner Schwurgerichtes vom 6.2.1959 umfasst 260 Seiten. Alleine das Inhaltsverzeichnis ist eine seitenlange Aufstellung von Unmenschlichkeiten. Im ersten Abschnitt werden Massenverbrechen behandelt, vor allem die Erschießung von etwa 10.000 namentlich nicht bekannten sowjetischer Kriegsgefangener. Auch die Ermordung von zwei namentlich nicht bekannter jüdischer Häftlinge nach der „Kristallnacht“ im November 1938 ist hier aufgeführt.

Im 2. Abschnitt geht es um Tötungen des Angeklagten Sorge im KZ Esterwegen 1935, die Ermordung zweier namentlich genannter Häftlinge und der Mordversuch an unbekannten jüdischen Häftlingen beim Lorenkommando 1936. Die Häftlinge mussten sinnlos Sand aufhäufen und dann mit einer Lore zum Gelächter der SS-Aufpasser herunterrutschen. Dabei verunglückten einige tödlich. Abschnitt 3 handelt von Tötungen, gemeinschaftlich und alleine, im KZ Sachsenhausen. Mehrere Morde an nicht bekannten und an namentlich bekannten deutschen, jüdischen und russischen Häftlingen sind genannt. Gegliedert ist nach Lagerabläufen und -orten: Tötung bei der Einweisung, bei Zählapellen, auf der Arbeitsstätte, beim Stehkommando, auf der Stube während der Freizeit, im Verlauf besonderer Strafmaßnahmen (beim „Sport“), im Bereich des Krankenreviers.

Exemplarisch sei einer der Anklagepunkte herausgegriffen, die Ermordung von drei namentlich nicht bekannten Häftlingen im Sommer 1939. Diese hatten tagsüber schwere Seine und Ziegel entladen und waren vor Ende der Arbeitszeit kurz ohne Beschäftigung. Sorge sah dies und kündigte an, mit ihnen nach dem Abendapell „Sport“ zu machen, siehe Homepage Justiz und Verbrechen Bd. XV, Lfd.Nr. 473 LG Bonn 04.02.1959, S.573 u.574 (bei Suchfunktion „Gustav Sorge“ eingeben)

Einige Häftlinge, die den Anstrengungen infolge ihrer geschwächten Konstitution nicht mehr gewachsen waren, brachen zusammen und blieben auf dem Boden liegen. Darauf richteten der Angeklagte Sorge und ein weiterer nicht bekannter SS-Mann einen starken Wasserstrahl aus dem Feuerwehrschlauch auf die liegengebliebenen Häftlinge, und zwar insbesondere in deren Herz- und Magengegend. Nach Beendigung des „Sports“ erhielten der Zeuge Be. und weitere fünf Häftlinge den Befehl, drei der liegengebliebenen Häftlinge in das Revier zu schaffen. Dabei stellte der Zeuge Be. fest, dass einer der misshandelten Häftlinge, der etwa 22 Jahre alt war und einen schwarzen Winkel trug, bereits tot war. Von einem im Revier beschäftigten Kameraden, der in seinem Block lag, erfuhr Be., dass auch die beiden anderen ins Revier geschafften Häftlinge am gleichen Abend gestorben waren.“

Es ist davon auszugehen, dass es neben den angeführten Anklagepunkten viele weitere Taten und zahlreiche weitere Täter gab. Jedoch konnte nur bei vorhandenen Zeugen im Einzelnen eine Anklage erhoben werden.

Den größten Teil seiner Haft verbrachte Sorge in der JVA Rheinbach. Der Spiegel berichtet 1966 von einem JVA-Besuch eines SPD-Politikers, der sich über den Strafvollzug informierte. Sorge habe diesem erzählt, dass er und andere Mitgefangene sich weigerten, mit einem bekannten Kindesmörder und Sexualstraftäter in den Haftwerkstätten zusammenzuarbeiten. Der Betreffende wiederum sagte, er habe Angst. Sorge und die anderen hätten ihm gedroht, ihn kaputtzuschlagen. Die letzte Zeit seiner Haft verbrachte Sorge in der JVA Bochum. Es gibt einen Schriftverkehr mit dem evangelischen Theologieprofessor Hermann Schlingensiepen, der sich brieflich um die Seelsorge an verurteilten Kriegsverbrechern bemühte und der auch das Versagen der zuschauenden Öffentlichkeit in den NS-Jahren beklagte. Aus dem Schriftverkehr ist zu entnehmen, dass Gustav Sorge sich der Beschäftigung mit seinen Taten zumindest nicht verweigerte. Am 3. Oktober 1978 verstarb Sorge in der Bochumer „Krümmede“.

Ankunft sowjetischer Kriegsgefangener im KZ Sachsenhausen

Faschistischer Massenmord ohne Sühne-BRD schützt Mörder.
18.000 sowjetische Kriegsgefangene wurden 1941 nach einem dreimonatigen Marsch quer durch Deutschland im KZ-Sachsenhausen vor der SS bestialisch ermordet. Vor der Genickschussanlage, in der Gaskammer, im Experimentierraum und an anderen Orten der Grausamkeit verlosch das Leben ausgemergelter, noch ungebrochener sowjetischer Menschen.
Der ehemalige Lagerälteste und politische Häftling Harry Neujocks berichtete: „Wir waren schon viel gewohnt und hatten viel Schlimmes gesehen. Aber Menschen in solch einem Zustand waren mir bisher noch nicht begegnet. Durch den Hunger völlig heruntergekommen, sahen junge 17-18-jährige Burschen wie Greise aus. Wasser in den Beinen, die bis zur Hüfte zur Unförmigkeit angeschwollen waren, monatelang vernachlässigte Wunden, mit irgendeinem schmutzigen Lappen bedeckt. Einem jungen Burschen war der ganze Oberschenkel bis zum Knie abgefault, eine schwarze stinkende Masse…“

  1. Heinrich Matthes
Heinrich Matthes, Mitglied des SS-Sonderkommandos Treblinka

Heinrich Matthes gehörte zur Lagerleitung des Vernichtungslagers Treblinka nordöstlich von Warschau. Er wurde wie auch die anderen knapp 30 SS-Männer aus ehemaligen Mitarbeitern des „Euthanasie“-Programms rekrutiert. In den Jahren 1942 und 1943 wurden in den Gaskammern des „Totenlagers“ Treblinka ca. 900.000 Juden ermordet.

Matthes war zeitweilig der verantwortliche Lagerführer, hatte die Oberaufsicht über alle im „oberen Lager“ arbeitenden jüdischen Häftlinge. Er bestimmte Arbeitstempo und Lebensbedingungen, sorgte dafür, dass es zu keinem Leerlauf in der Vernichtungsmaschinerie kam.

Matthes wurde nach Kriegsende von amerikanischen Soldaten festgenommen, jedoch schon 1945 wieder aus der Gefangenschaft entlassen. In verschiedenen Orten arbeitete er als Krankenpfleger. Im Zweiten Treblinka-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf wurden am 3.9.1965 neun Freiheitsstrafen verhängt, davon vier lebenslange. Auch Heinrich Matthes erhielt lebenslänglich, siehe Homepage Justiz und NS-Verbrechen Bd. XXII, Verfahren 596-616, Gerichtsentscheidungen Landgericht Düsseldorf vom 3.9.1965 und BGH vom 30.6.1970.

Laut Urteil war er bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht zimperlich. Er schlug, wo es ihm nötig schien, mit der Lederpeitsche auf die Häftlinge ein. Er war Herr über Leben und Tod der ihm unterstehenden Juden im Totenlager. Er tötete Häftlinge oder ließ sie töten, wenn sie beispielsweise nicht mehr arbeitsfähig waren. Über die allgemeinen organisatorischen Aufgaben hinaus beteiligte er sich an Massentötungen. Er überwachte das Hineintreiben der Opfer in die Gaskammern, gab das Kommando zum Schließen der Gaskammertüren, zum Abtransport der Leichen und die schnelle Reinigung der Gaskammern zwecks Aufnahme neuer Opfer. Es konnten ihm im Düsseldorfer Prozess keine Einzeltötungen an Juden im Zusammenhang der Massentötungen nachgewiesen werden. Darum werden für das Höchsturteil einzelne bezeugte Tötungen von Arbeitsjuden durch den Angeklagten Matthes außerhalb der Transportabfertigungen bedeutsam.

Erwiesen und bezeugt ist in vier Fällen der Mord an mindestens acht Personen. Für diese einzelnen Exzess-Morde über den gemeinschaftlichen Mord an mindestens 100.000 Personen hinaus wird Matthes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Beispielhaft seien drei Morde an Leichenträgern genannt:

Erschießung des Warschauers Alek Weintraub

An einem Tage gegen Ende des Jahres 1942 stellte der aus Warschau stammende Häftling Alek Weintraub, der im Totenlager zum Transport von Leichen eingesetzt war, seine Leichentrage neben dem Brunnen im oberen Lager ab, um Wasser zu trinken. Der Angeklagte Matthes sah das. Er ging hinzu und tötete Weintraub durch einen Pistolenschuss in den Hinterkopf. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Er wird jedoch durch die eidliche Aussage des Hafenlageristen Ros. überführt, der den Vorfall aus der Nähe genau beobachtet hat. Den Zeugen interessierte das Schicksal des Alek Weintraub deshalb, weil er mit Weintraub gut bekannt war. Er wohnte mit ihm in Warschau im selben Hause. Dass Ros., der Matthes sofort wiedererkannt hat, besonders zuverlässig und glaubwürdig ist, hat das Schwurgericht bereits mehrfach, so in A.VI.1. des Zweiten Teiles der Gründe, zum Ausdruck gebracht.

Erschießung des Josel Rosenbaum und eines Häftlings mit dem Vornamen David

Im oberen Lager bestand die Anordnung, dass nach getaner Arbeit alle Geräte und insbesondere die zum Leichentransport benutzten Tragbahren ordentlich gesäubert werden mussten. Der Leichenträger Josel Rosenbaum und ein weiterer Häftling mit dem Vornamen David hatten an einem Tage im Spätherbst oder bei Winteranfang 1942 ihre Leichentrage nicht genügend gereinigt. Dadurch fielen sie dem Angeklagten Matthes auf. Er rief die beiden zu sich und tötete sie auf der Stelle durch Pistolenschüsse in den Hinterkopf. Das geschah in der Nähe des Appellplatzes im oberen Lager. Der Angeklagte bestreitet, sich in der geschilderten Weise schuldig gemacht zu haben. Dass er jedoch die beiden Arbeitsjuden erschossen hat, ist durch die überzeugende, glaubhafte Aussage des vereidigten Zeugen Ros. bewiesen, der diesen Vorfall aus nächster Nähe beobachtet hat.
(https://archive.ph/20140321212050/http://www.holocaust-history.org/german-trials/treblinka-urteil.shtml, eingesehen am 1.1.2026,
s. auch http://www.tenhumbergreinhard.de/taeter-und-mitlaeufer/treblinka-proze/index.html)

Juden aus Konskie werden ins KZ Treblinka verbracht

Heinrich Matthes wirkte nach Feststellungen das Schwurgerichtes Düsseldorf als Angehöriger der Wachmannschaft im Lager Treblinka wesentlich mit an der Massentötung von jüdischen Personen. Er beging die Verbrechen „in einverständlichem Eifer“ und „über das Anbefohlene hinaus“. Die Massenvernichtung diente der von Hitler, Göring, Himmler und Heydrich beschlossenen „Endlösung der Judenfrage“, welche die Vernichtung der Juden im deutschen Einflussbereich vorsah. Bei der „Aktion Reinhard“ wurden in den drei Vernichtungslagern Belzec, Sohibor und Treblinka 1,5 Millionen Personen umgebracht, vorwiegend Juden, in geringerem Umfang auch Roma und Sinti.

Täter Heinrich Matthes wirkte (im Gegensatz zu Gustav Sorge) an der Aufklärung kaum durch eigenes Geständnis mit. Wo er zunächst seine lebenslange Haft verbüßte, konnte nicht recherchiert werden. Er starb am 16. Dezember 1978 in der JVA Bochum

  1. Bildtafeln auch für Täter

Für Ausstellungen und Schulbesuche habe ich mittlerweile 120 transportable Bildportraits von überlebenden oder in Haft verstorbenen politischen Gefangenen der NS-Zeit. Alle waren sie Häftlinge der „Krümmede“. Alle gerieten sie mit dem Terrorregime in Konflikt, waren in irgendeiner Form widerständig. Bisher habe ich kein einziges Portrait eines Täters hergestellt. Einen wegen homosexueller Handlungen inhaftierten NSDAP-Mann habe ich einmal nicht in die Portraitreihe aufgenommen, weil er zuvor an einem Mord an drei Juden beteiligt war.

Von den beiden hier portraitierten SS-Männern und brutalen Kriegsverbrechern Gustav Sorge und Heinrich Matthes werde ich jedoch jeweils und ausdrücklich ein Portrait machen. Die Dimension ihrer Menschen verachtenden Taten ist gewaltig, aber immer noch vielfach nicht nur bei jungen Leuten unbekannt. Wenn Zukunft Erinnerung braucht, dann dürfen und müssen auch die Bildportraits der in Bochumer Haft verstorbenen Gustav Sorge und Heinrich Matthes an die Massentötungen des Faschismus und Nationalsozialismus erinnern.

Klaus-Steilmann-Berufskolleg Wattenscheid, Ausstellung über politische Opfer bei einem Projekttag