Sonntag 31.08.25, 17:18 Uhr
Das war Rot-Grün in Bochum (28)

Ein unzulässiges Verbot und das lange Schweigen


Eine Reihe von Bochumer Initiativen und Organisationen wollte zum 1. Mai 2020 eine kleine Demonstration unter dem Motto „Grundrechte verteidigen und erkämpfen“ durchführen und meldete dies mit einem Corona gerechten Konzept an. Das Ordnungsamt untersagte dies und billigte schließlich eine Kundgebung mit max. 70 Teilnehmenden vor dem Schauspielhaus zu. Mit der Anmeldung der Demonstration sollte den Versuchen entgegen getreten werden, elementare Grundrechte auch langfristig einzuschränken oder abzuschaffen. Denn der NRW-Innenminister hatte öffentlich erklärt, dass er kein Verständnis für die Wahrnehmung des im Grundgesetz garantierten Rechts auf Versammlungsfreiheit habe. Und wenn in Bochum Politik und Verwaltung die Coronakrise nutzten, um kleinste Fortschritte bei der örtlichen Bürgerbeteiligung zurückzuschrauben, dann war deutlich, wie sehr demokratische Errungenschaften auf allen gesellschaftlichen Ebenen gefährdet waren.

Attac als Veranstaltungsanmelder klagte vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen gegen die restriktiven Entscheidungen der Stadt Bochum.

Zur rechtlichen Klärung – vor allem zum zukünftigen Vorgehen der Stadt – wurde daher Anfang Juni 2020 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, damit nachträglich die Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Stadt festgestellt werden soll. Die Reaktion der Stadt war Aussitzen.  Auch wenn mehrfach (Alle Jahre wieder!) von unserem Anwalt darauf hingewiesen wurde, dass weitere Gerichte in solchen Fällen die Rechtswidrigkeit der Demo-Verbote festgestellt hatte, reichte dies der Stadt Bochum nicht, ihre rechtswidrige Verbotshaltung aufzugeben und damit das Gerichtsverfahren zu beenden.

Es brauchte bis Ende 2023 bis die Stadt Bochum eingestand, dass sie in dem Fall unrechtmäßig gehandelt hatte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verkündete ein „Anerkennungsurteil“, in dem die Rechtswidrigkeit festgestellt und die Kosten des Verfahrens der Stadt aufgebrummt werden.

Es ist wichtig, dass durch dieses Verfahren noch einmal klar geworden ist, dass Oberbürgermeister und die Dezernent*innen grundsätzlich keine Demonstrationen verbieten dürfen – es handelt sich um ein Grundrecht, das auch durch Seuchengesetz nicht ausgehebelt werden darf.

Die Serie „Das war Rot-Grün in Bochum“ wird hier dokumentiert