Obwohl die Kosten gerade für Lebensmittel wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine davongalloppierten, hat es 2022 für Hartz-IV-Bezieher keinen zusätzlichen Inflationsausgleich gegeben. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts sorgt jetzt dafür, dass sich das noch ändern könnte. Auch für die bereits angekündigte Nicht-Erhöhung des Bürgergelds 2025 könnte sie von Bedeutung sein.
Die Sozialberatung Ruhr e. V. schreibt: »Das Landessozialgericht NRW hatte in einer Entscheidung vom 13. 12. 2023 (L 12 AL 1814/22) entschieden, dass es für Hartz-IV-Bezieher für das Jahr 2022 keinen zusätzlichen Inflationsausgleich geben muss. Zugleich wurde die Revision zum Bundessozialgericht nicht zugelassen.
Hierbei berief der Senat sich auf Entscheidungen der Landessozialgerichte Schleswig-Holstein, des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen sowie auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts NRW (2. Senat) und auch des LSG Berlin-Brandenburg.
Gegen die o. g. Entscheidung wurde eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Dieser Nichtzulassungsbeschwerde hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts zum Aktenzeichen B 7 AL 56/24 B stattgegeben.
Für alle die, die seinerzeit Widerspruch gegen ihre Bescheide erhoben haben, besteht also die Möglichkeit, eventuell noch einen Zuschlag zu erhalten.
Von möglicherweise großer politischer Tragweite könnte eine solche Entscheidung auch im Hinblick auf die angedrohte Nichterhöhung des Regelsatzes bei SGB II und SGB XII zum 01. 01. 2025 haben. Man darf also gespannt sein, wie das Gericht entscheiden wird.«