
Attac Bochum hat darauf aufmerksam gemacht, dass am 06.07. das überfällige Gesetz zum Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Beratungsstellen im Bundestag beschlossen wurde (Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes). Das ist sicherlich begrüßenswert. Noch besser wäre es allerdings gewesen, wenn der Bundestag, nachdem selbst das EU-Parlament mehrheitlich Abtreibungen als Menschenrecht eingestuft hat, den § 218 endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hätte. Sind 150 Jahre Widerstand der Frauenbewegungen noch immer nicht genug? Zum Attac Artikel