Dienstag 18.06.24, 13:39 Uhr
VCD-Bochum/Herne/Gelsenkirchen fordert

Parkende Autos runter vom Gehweg! 1


Der VCD Bochum/ Herne/ Gelsenkirchen geht in seiner aktuellen Pressemitteilung auf die Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen parkende Autos auf Gehwegen ein: »Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 6. Juni einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der Kreisverband Bochum/Herne/Gelsenkirchen des ökologischen Verkehrsclubs VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.

Bochum, 14. Juni 2024. Auch wenn es vielen Autofahrer*innen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren, das gilt auch für das sogenannte aufgesetzte Parken. Dies hat das BVerwG nun letztinstanzlich bestätigt. Denn zwar wurde das Gehwegparken jahrelang nicht ausreichend geahndet – doch das bedeutet mitnichten, dass es legal wäre. Alle Verkehrsteilnehmerinnen müssen sicher von A nach B kommen können. Parkende Autos, die den Gehweg verengen, sind für Menschen mit Kindern, mit Rollatoren oder Rollstühlen eine schwerwiegende Einschränkung.
Karl-Heinz Hüsing vom Kreisverband Bochum/Herne/Gelsenkirchen des VCD: „Nicht nur in Bremen, auch bei uns in Bochum ist das Gehwegparken ein häufiges Phänomen. Deswegen fordert der VCD die Stadt Bochum auf, die Straßenverkehrsordnung ab sofort durchzusetzen, um so ausreichend Platz für Fußgänger zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass jahrzehntelang weggeschaut wird und andere Verkehrsteilnehmende das Nachsehen haben.“
Entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Anwohner bei einer Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung die Stadt auffordern für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu sorgen.
In Deutschland hat die Zahl an Pkw in den letzten Jahren einen Höchststand erreicht; zudem sind die Autos immer größer, breiter und schwerer geworden. Dies geht ohnehin zu Lasten der Allgemeinheit, daher muss das Parken in unseren Städten kontrolliert werden.
Zum Hintergrund: Die Entscheidung des BVerwG finden Sie hier. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“ (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen).«


Ein Gedanke zu “Parkende Autos runter vom Gehweg!

  • Andreas

    Ich hätte da auch einen Tip für das Ordnungsamt. Auf der Dürerstraße in Weitmar ist es Usus auf dem Gehweg zu parken. Viele Autofahrende (meist Anwohner*innen) stellen ihre Fahrzeuge rücksichtslos auf dem Gehweg ab. Oftmals sogar so dreist, das Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen auf die Straße ausweichen müssen, ohne dass ihnen jemand entgegen kommt.

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