Sonntag 19.05.24, 16:17 Uhr
Klaus Kuliga klagt gegen die Stadt Bochum

Zwingt die Stadt Radfahrende, sich selbst und andere zu gefährden?


„Grundsätzlich gilt, Radfahrende in eine Verkehrssituation zu zwingen, bei der sie aufgrund der baulichen Gegebenheiten sich selbst und andere gefährden, ist sittenwidrig und ein Verstoß gegen Art 2 GG, insbesondere Absatz (2).“ Mit diesem Satz aus seiner Klageschrift gegen die Stadt Bochum endet ein Beitrag von Klaus Kuliga auf seiner Webseite bovelo.de. Unter der Überschrift „Wittener Straße 101 – Eine unendliche Geschichte?“ schildert er, wie die Stadt Bochum seit Jahren eine Verkehrssituation duldet, über die die Stadtverwaltung selber schreibt: „Um zu einer rechtlich einwandfreien und den aktuellen Regularien in allen Punkten entsprechenden Verkehrsführung zu gelangen, müsste in jedem Fall eine bauliche Umgestaltung des Verkehrsraumes vorgenommen werden.“

Der Artikel beschreibt nicht nur die gefährliche Verkehrsführung, sondern prangert ausführlich die fahrradfeindliche Politik in Bochum am Beispiel der Wittener Straße an.
Die Justiz muss nun entscheiden, ob die Verantwortlichen in der Stadt abwarten dürfen, bis ein weiterer Unfall passiert, um zu handeln oder ob sie jetzt die Gefahr beseitigen müssen.