Freitag 24.02.23, 18:02 Uhr
Ein Jahr nach Kriegsausbruch:

Lehren aus der Flucht vor dem Leid in der Ukraine


Der in Bochum sitzende Flüchtlingsrat NRW fordert eine ausnahmslos solidarische Flüchtlingspolitik nach dem Vorbild der Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden.

Der Flüchtlingsrat schreibt: »Heute vor einem Jahr begann Russland seinen verheerenden Angriffskrieg auf die Ukraine. Über acht Millionen Menschen mussten laut UNHCR bereits vor Gewalt und Zerstörung aus ihrer Heimat fliehen, und ein Ende des Krieges ist nicht in Sicht. Die Vertriebenen erfahren in Deutschland eine enorme zivilgesellschaftliche Hilfsbereitschaft. Zudem gelten für viele von ihnen – in erster Linie ukrainische Staatsbürgerinnen – rechtliche Begünstigungen und bürokratische Vereinfachungen, die teilweise extra geschaffen wurden. Insbesondere durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne ein vorhergehendes Asylverfahren, die Bewilligung regulärer SGB-Leistungen anstelle der knappen Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und die Möglichkeit, sofort in Privatwohnungen und zwar in NRW in einen Ort nach Wahl zu ziehen, statt in Sammelunterkünften leben zu müssen, wird diesem Personenkreis ein gutes Ankommen ermöglicht.

Doch viele Drittstaatsangehörige und Staatenlose aus der Ukraine sowie Asylsuchende aus anderen Herkunftsländern bleiben von dieser solidarischen Aufnahme ausgeschlossen. „Obwohl sie ebenso vor Krieg, Verfolgung und anderen Menschenrechtsverletzungen flüchten, unterliegen sie etwa in den Bereichen Sozialleistungen, Arbeit und Wohnen starken Einschränkungen. Diese eklatante Un-
gleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen“, mahnt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.

Der Flüchtlingsrat NRW hat gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege NRW bereits in einem Aufruf vom 21.10.2022 konkrete Forderungen zur Überwindung dieser Ungleichbehandlung aufgestellt. Hierzu gehören die Gestaltung legaler Zugangswege nach Deutschland, die Abschaffung des AsylbLG, großzügige Landesvorgaben beim humanitären Aufenthaltsrecht und die Einbeziehung aller lüchtlinge in Integrationsmaßnahmen von Bund und Land.

„Die Aufnahme von und der Umgang mit ukrainischen Schutzsuchenden in den letzten zwölf Monaten bilden ein positives Beispiel“, so Birgit Naujoks. „Die Bundesregierung und das Land NRW müssen die Abschreckungs- und Entrechtungspolitik gegenüber anderen Schutzsuchenden zugunsten einer solidarischen und an den Rechten sowie Bedarfen der Betroffenen orientierten Flüchtlingspolitik beenden!“«