Montag 03.10.22, 14:07 Uhr
"Bochum solidarisch" mit einem Update zur Situation von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine

Immer noch ohne Leistungsbezug


„Bochum solidarisch“ macht zu Beginn des neuen Monats darauf aufmerksam, dass einige Drittstaatsangehörige, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, seit über vier Monaten ohne jeglichen Leistungsbezug durch Jobcenter oder Sozialamt sind und schreibt dazu:
»Grund dafür ist eine sehr spezielle, durchaus wohlwollend gemeinte, aufenthaltsrechtliche Konstruktion des Bochumer Ausländerbüros, auf deren Basis das Jobcenter seit über 4 Monaten die Leistungen verweigert. Das Bochumer Sozialamt hält sich für nicht zuständig. Mittlerweile zeichnet sich zwar dank Vermittlung des Kommunalen Integrationsmanagement eine Lösung ab, aber die existiert bislang nur in der Theorie. Die Praxis in Bochum zeigt aber, dass das Jobcenter der „Knackpunkt“ ist, wenn es um die Umsetzung solcher Vereinbarungen geht. Die Negativliste ist leider lang.


Nochmal zum Verstehen: Seit über 4 Monaten sind Ausländerbüro und Jobcenter in Bochum nicht in der Lage miteinander lösungsorientiert im Sinne der betroffenen Geflüchteten zu kommunizieren.

Manche der betroffenen Personen, meist Studierende im Bereich Medizin und im Bereich Ökonomie, haben übrigens durchaus studentische Jobangebote, um ihren Lebensunterhalt selber sichern zu können. Dies dürfen sie allerdings, im Gegensatz zu Menschen mit ukrainischem Pass (ist in Wirklichkeit komplizierter), in Bochum nicht.

Selbst wenn die finanziellen Nöte der Betroffenen demnächst hoffentlich abgemildert werden können, kommt bald das aufenthaltsrechtliche Problem der drohenden Ausreisepflicht, wenn die Betroffenen nicht reiche Verwandte haben, die Ihnen hier den Lebensunterhalt sichern können, sprich z.B. Beantragung von §16 AufenthG.

EIN WEITERES PROBLEM

sind die gestiegenen Heiz- und Stromkosten für Menschen, die, z. B. den oben genannten Studierenden, Unterkunft gewähren. Auf der Homepage der Stadt Bochum steht in der aktuellen Ukraine-FAQ (www.bochum.de/Aktuelle-Pressemeldungen/FAQ) in der Rubrik „Woraus muss man bei privaten Unterkünften achten“: „Wer nicht nur vorübergehend, sondern länger als einen Monat bei Freundinnen oder Freunden oder Verwandten untergekommen ist, kann für die dort anfallenden Wohnkosten eine pauschalierte Leistungsgewährung geltend machen. Hierfür stellt die Stadt Bochum einen Antragsvordruck zur Verfügung.“

Es ist aber zu befürchten, dass diese Aussage mit dem Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022 obsolet geworden ist und die Stadt Bochum, wieder einmal, veraltete Informationen zum Thema Ukraine an die Bürger:innen weiter gibt. Falls dies nicht so ist, werden wir dies demnächst hier entsprechend kommunizieren.

DIE WAZ

schreibt heute in ihrem Artikel „Flüchtlingsverteilung: SPD kritisiert ‚Informationschaos‘“ dass Ukrainer (die ca. 90 % Ukrainerinnen sind wahrscheinlich mitgemeint) mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreisen können und sich dort niederlassen können, wo sie Freunde und Verwandte haben. Ein dezenter Hinweis: Beides ist falsch.«