Donnerstag 02.06.22, 17:01 Uhr

Mieterverein fordert Gebührenrückzahlung


Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster über Abwassergebühren fordert der Mieterverein Bochum die Stadt auf, allen Bürgerinnen und Bürgern zu viel gezahlte Abwassergebühren zurückzuerstatten: “Sich auf die formale Gültigkeit der Gebührenbescheide zu berufen, mag ein bequemer und vor allem kostensparender Weg sein”, argumentiert Sabile Mosler-Kühr, Rechtsberaterin und stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins an der Brückstraße. “Die Stadt erschüttert allerdings damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Korrektheit ihres Handelns und provoziert damit massenhafte Widersprüche und Klagen in der Zukunft.” Der Mieterverein berichtet: “Die Stadt hatte mitgeteilt, nicht einmal den über 1600 Gebührenzahlern, die Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt hatten, etwas zu erstatten, geschweige denn allen Bürgern. Nur vier Personen, bei denen noch Gerichtsverfahren laufen, sollen eine Erstattung bekommen.”

Weiter heißt es im der Mitteilung des Mietervereins: »Da Mieter keine Gebührenbescheide von der Stadt bekommen, obwohl sie die Abwassergebühren letztlich zahlen müssen, nämlich über die Nebenkosten, rät der Mieterverein allen Mieterinnen und Mietern, sich in der Sache an den Vermieter zu wenden. Der hat verschiedene Möglichkeiten: Gegen einen bereits rechtskräftigen Bescheid kann man einen Rücknahmeantrag stellen. Gegen einen noch nicht rechtskräftigen Bescheid kann man Widerspruch einlegen, was dringend empfohlen wird. Mieter sollten ihren Vermieter dazu auffordern, alle Mittel auszuschöpfen, wenn dieser nicht von selbst tätig wird. “Wenn der Vermieter auf so eine Aufforderung nicht angemessen reagiert, kann man unter Umständen die Nebenkostenzahlung kürzen”, sagt Sabine Mosler Kühr. “Das muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Wir helfen gerne dabei. Die Aufforderung an den Vermieter schadet aber auf keinen Fall und ohne hat man als Mieter das Nachsehen.”«