Sonntag 27.03.22, 21:50 Uhr

Festsetzung des Werner Feldes als Allgemeiner Siedlungsbereich?


Für die Bürgerinitiative WernerFeld erklärt Nadja Zein-Draeger zur aktuellen Neufassung des Entwurfs des Regional Plan Ruhr: »Der Regionalverband Ruhr wünscht sich nur Eingaben auf Änderungen des zweiten Entwurfs des Regionalplan Ruhr im Vergleich zum ersten Entwurf (Näheres). Dennoch hat die Bürgerinitiative WernerFeld am 27.03.2022 im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf des Regionalplan Ruhr erneut eine Eingabe gegen die Festsetzung des Werner Feldes als Allgemeiner Siedlungsbereich geschickt.

Wir begründen dies einerseits damit, dass nach Ablauf des ersten Beteiligungsverfahrens die „Integrierte Machbarkeitsstudie mit dem Ziel einer Verbesserung der Gewerbeflächenerschließung im Bereich Bochum Werne / Langendreer / Somborn“ (Beschlussvorlage Nr. 20200327 der Stadt Bochum) öffentlich wurde, die die Bedeutung des Werner Feldes für die Bochumer Stadtteile Werne und Langendreer, aber auch für Lütgendortmund würdigt.

Einen weiteren Grund sehen wir darin, dass dem Regionalverband Ruhr in seiner Stellungnahme zu unserer ersten Eingabe vom 10.10.2018 ein Fehler unterlaufen ist. Der Regionalverband argumentiert u.a., dass „… siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen innerhalb der ASB-Festlegung darzustellen sind“ und dass „… bereits im aktuell geltenden Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ein großer Teil der fraglichen Fläche als Wohnbaufläche (ASB, Kleingärten und Friedhof) dargestellt ist“.

Das ca. 14 ha große Werner Feld ist aber tatsächlich im heute gültigen Regionalen Flächennutzungsplan als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich festgesetzt und wird tatsächlich als solche auch landwirtschaftlich genutzt. Somit kann das Werner Feld auch nicht als siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen innerhalb der ASB-Festlegung dargestellt werden.

Auch das Argument, dass eine Herausparzellierung im Regionalplan Ruhr nicht vorgesehen ist und der Maßstabsebene des Regionalplans nicht entspricht, können wir bei der 14 ha großen Fläche nicht stehen lassen. (Die vollständige Eingabe siehe unten.)Die Bürgerinitiative WernerFeld möchte auch darauf aufmerksam machen, dass viele Frei- und Grünflächen sowie Felder im Bochumer Stadtgebiet mit dem Regionalplan Ruhr als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) oder Gewerbe- und Industriebereich (GIB) festgesetzt werden sollen. Wir haben die fraglichen Flächen im heute gültigen regionalen Flächennutzungsplan farblich markiert (siehe Anlage).

Weitere Informationen zu unserer Sicht auf den zweiten Entwurf des Regionalplan Ruhr haben wir auf unserer Internetseite www.wernerfeld.de/RPR.php veröffentlicht.«