Mittwoch 25.08.21, 14:49 Uhr
Neues von BoKlima:

11. Klimanotstandsbrief des Bochumer Klimaschutzbündnisses, Reaktionen


Das Bochumer Klimaschutzbündnis BoKlima hat seinen 11. Klimanotstandsbrief zum Thema Erbbaurecht unter dem Titel: „Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht – zukunftsfähig muss sie sein!“ veröffentlicht. Darin heißt es: »Wir freuen uns über den erkennbaren Willen unserer Stadt über das Instrument der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht vermehrt wie langfristig den kommunalen Einfluss auf Grund und Boden auf dem Stadtgebiet zu stärken.

Doch dem in der kommenden Sitzung des Bochumer Rates unter Pkt. 1.8 anstehenden Beschlussvorschlag zur Neuausrichtung der Bodenpolitik fehlt etwas Grundlegendes:
Die Zukunftsfähigkeit!«

Der Brief im Wortlaut :

Bochumer Klimaschutzbündnis ‹‹ – ‹‹ BoKlima
Offener Brief zu Grundstücksvergaben im Erbbaurecht

11. Klimanotstandsbrief

Offener Brief des Bochumer Klimaschutzbündnisses an den Rat der Stadt Bochum einschließlich einer dringlichen Anregung gem. §24 GO

Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht – zukunftsfähig muss sie sein!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns über den erkennbaren Willen unserer Stadt über das Instrument der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht vermehrt wie langfristig den kommunalen Einfluss auf Grund und Boden auf dem Stadtgebiet zu stärken.

Doch dem in der kommenden Sitzung des Bochumer Rates unter Pkt. 1.8 anstehenden Beschlussvorschlag zur Neuausrichtung der Bodenpolitik fehlt etwas Grundlegendes:

die Zukunftsfähigkeit!


Strategische Steuerungsnotwendigkeiten gibt es viele, und die Meinungen darüber, was und wie gesteuert werden soll, gehen naturgemäß auseinander.

Aber über einen Punkt sollte über Parteigrenzen hinweg Einigkeit bestehen: nämlich über die Notwendigkeit unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und die Bewohnbarkeit unserer Stadt auch in Zukunft sicherzustellen. Und dies kann mit dem Instrument des Erbbaurechts ebenfalls wirkungsvoll geschehen.

Deshalb bitten wir alle Fraktionen und Mandatsträger:innen um Unterstützung unserer Anregung nach §24 GO, mit der wir den Beschlussvorschlag gerne wie folgt geändert bzw. ergänzt sehen würden:

Anregungen gem. §24 GO

Wir Bürgerinnen und Bürger des Bochumer Klimaschutzbündnisses begrüßen das Vorhaben unserer Stadt, die Vergabe von Grundstücken künftig verstärkt im Erbbaurecht durchführen zu wollen und damit den langfristigen kommunalen Einfluss auf Grund und Boden zu mehren!

Dabei halten wir die Sicherung unserer Lebensgrundlagen, hier insbesondere die Bewohnbarkeit unserer Stadt, für eine absolut unverzichtbare Steuerungsnotwendigkeit im Sinne der Neuausrichtung der Bodenpolitik.

Deshalb bitten wir um Abänderung und Ergänzung der Beschlussvorlage wie folgt:

Zu Punkt 1 Satz 1:

Hier schlagen wir vor, das Wort „effektiv“ durch das Wort „zukunftsfähig“ zu ersetzen.

Zu Punkt 2 Satz 1:

Hier schlagen wir zum Einen vor das Wort „und“ durch ein Komma zu ersetzen.

Zum Anderen schlagen wir vor nach dem letzten Wort folgenden Passus einzufügen:

„und in unserer Stadt den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz zur Sicherung der Lebensgrundlagen und der Gesundheit aller Einwohner:innen besser zu verankern“

Zu Punkt 2 c:

Hier schlagen wir vor nach dem zweiten Satz folgenden Satz einzufügen:

„Bei Veräußerung sind wirkungsvolle Auflagen in den Kaufvertrag aufzunehmen, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz auf dem Grundstück sichern.“

Zu Punkt 2 d:

Hier schlagen wir vor den gleichen Satz wie zuvor als Satz 2 hinzuzufügen:

„Bei Veräußerung sind wirkungsvolle Auflagen in den Kaufvertrag aufzunehmen, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz auf dem Grundstück sichern.“

Unter Zukunftsfähigkeit verstehen wir Nachhaltigkeit im umfassenden Sinne, sie wird von drei Säulen getragen, nämlich der Ökonomie, der Ökologie und der sozialen Fragen.

Die von Ihnen bereits in den Blick genommene längere Mietpreisbindung zur Verbesserung des bezahlbaren Wohnraumangebotes ist ein wichtiger Aspekt der Zukunftsfähigkeit, der hier über das Instrument des Erbbaurechts gefördert werden soll. Gleiches sollte für den Schutz unserer Lebensgrundlagen gelten, der zugleich von höchster ökonomischer Bedeutung ist, wie wir nicht erst seit der Katastrophe im Ahrtal wissen.

Die Notwendigkeit von Klimaschutz und Klimaanpassung, wie auch von Umwelt- und Ressourcenschutz, scheinen uns glasklar auf der Hand zu liegen, weswegen wir an dieser Stelle auf weitere Begründungen unserer Anregungen verzichten wollen.

Für Rückfrage und Dialog stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bochum, den 16. August 2021

Gez.:
Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses
(Sprecher von BoKlima)
AkU e.V., Alsenstraße 27, 44789 Bochum

Mailkontakt: boklima@boklima.de
Homepage: www.BoKlima.de
Kopien: Presseverteiler

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Links und Reaktionen :

  • 11. KNB als PDF : hier
  • Zur Seite des 11.KNB bei Boklima : hier
  • Überblick aller KNB’s von BoKlima : hier
  • (24.08.21) Beschlussvorlage der Verwaltung (PDF) : hier
  • (25.08.21) Mitteilung der Verwaltung (PDF) : hier