Donnerstag 06.05.21, 14:56 Uhr

DGB Bochum fordert: Versammlungsgesetz muss nachgebessert werden


Zum heute im Landtag diskutierten Gesetzentwurf zum Versammlungsgesetz erklärt Bettina Gantenberg, Vorsitzende DGB Bochum: „Jede*r muss seine politische Meinung öffentlich zum Ausdruck bringen dürfen – deshalb ist die Versammlungsfreiheit ein Eckpfeiler unserer Demokratie. Gleichzeitig dürfen symbolträchtige Orte und Tage zum Nationalsozialismus nicht von Neonazis missbraucht werden, um ihr rechtes Gedankengut auf die Straße zu bringen.

Dass die Landesregierung dies nun durch das Versammlungsgesetz verhindern will, begrüßen wir ausdrücklich. Dies gelingt durch den Gesetzentwurf nur bedingt. Einige Regelungen sind zu unbestimmt, andere sind nicht praxistauglich. Damit besteht die Gefahr, dass übers Ziel hinausgeschossen und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden kann.

So wird das Störungsverbot in Paragraf 7 deutlich zu weit gefasst. In der vorgesehenen Fassung könnten darunter auch zulässige Meinungsäußerungen fallen. Das Ziel muss dagegen sein, Handlungen zu verbieten, die darauf abzielen Versammlungen erheblich zu behindern oder ihre Durchführung zu vereiteln – ohne dabei konträre Meinungsäußerungen und friedlichen Gegenprotest, der kommunikativen Zwecken dient, zu unterbinden.

Ein weiteres Beispiel ist das in Paragraf 13 beschriebene Kooperationsgebot. Es ist zu unklar gefasst. Natürlich ist es richtig, dass Veranstalter und Ordnungsbehörden kooperieren. Allerdings gehören zu einem ausgewogenen Kooperationsgebot auch die Beschreibung der Aufgaben der Behörden zur Wahrung der Versammlungsfreiheit sowie ihr Hinwirken auf eine friedliche Versammlung. Ein solches Deeskalationsgebot fehlt allerdings.

Der Gesetzentwurf ist an einigen Stellen zudem unnötig kompliziert und würde die Durchführung von Versammlungen deutlich erschweren. Wenn man bereits zur Anmeldung der Versammlung die Listen der Ordner*innen in der Schublade haben müsste oder Samstage, Sonn- und Feiertage bei der Anmeldefrist nicht berücksichtigt werden, sind das unnötige Hemmnisse. Hier brauchen wir stattdessen ein Gesetz, das die Versammlungsfreiheit schützt, das praxis- und alltagstauglich und auch von Laien leicht anzuwenden ist. Das stünde einer wehrhaften Demokratie gut zu Gesicht.“