Mittwoch 24.03.21, 16:26 Uhr
Siebte Änderung der Hauptsatzung des Bochum Rates

Weniger statt mehr Bürgerbeteiligung!


Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt zu der im Rat auf der Tagesordnung stehenden Hauptsatzungsänderung: »§ 24 Gemeindeordnung NRW garantiert, sich mit Anregungen oder Beschwerden an kommunale Gremien zu wenden. Nähere Einzelheiten hierzu regelt § 9 der Bochumer Hauptsatzung. Mit der für die Sitzung des Rates am 25.03.2021 vorgelegten siebten Änderung der Hauptsatzung soll dieses Recht auf unmittelbare Mitwirkung nun erheblich eingeschränkt werden.

Eingaben sollen künftig sieben Werktage vor dem Tag der Sitzung des zuständigen Gremiums eingereicht sein (§ 9 Abs. 2 Hauptsatzungsentwurf). Bisher konnte mit Eingaben ohne jede Frist auf die jeweils aktuelle Tagesordnung reagiert werden.

Dies wird zukünftig zumindest erheblich erschwert werden. Nach § 1 Geschäftsordnung für die Bochumer Gremien müssen Einladungen zu den Sitzungen nebst Tagesordnung erst sieben volle Werktage vor dem Sitzungstag zugehen. Auf Tagesordnungspunkte, die mit Fristablauf eingehen, kann dann nicht mehr für die anstehende Sitzung reagiert werden.

Selbst wenn – wie bisher üblich – die Tagesordnungen 14 bis 12 Tage vor der Sitzung in das Ratsinformationssystem eingestellt würden, würden Eingaben durch die erforderliche kurze Reaktionszeit erheblich erschwert.

Mit der Satzungsänderung will die Verwaltung zudem alle Eingaben von einer Behandlung in den Gremien ausschließen, wenn für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind und/oder gesetzliche und/oder freiwillige Beteiligungsverfahren vorgegeben sind oder durchgeführt wurden (§ 9 Abs.4 s.2 lit. h) Hauptsatzungsentwurf).

Gremien sollen sich zukünftig nicht mehr mit Eingaben befassen können, mit denen mehr Bürgerbeteiligung beansprucht wird, als formell durch Gesetz vorgesehen oder freiwillig durch die Verwaltung bereits zugestanden.

Weist die Verwaltung zukünftig eine Maßnahme als Bürgerbeteiligung aus, hätte sie damit Art und Umfang der Beteiligung abschließend festgelegt. Die Frage, ob im Einzelfall mehr Bürgerbeteiligung angezeigt erscheint, würden die politischen Gremien durch Eingaben aus der Bürgerschaft zukünftig gar nicht mehr erörtern und entscheiden können. Bisher haben sich die Gremien – von Bezirksvertretungen über Fachausschüsse bis zum Rat – aber mehrfach mit Eingaben für mehr Bürgerbeteiligung im Einzelfall befasst – z.B. zu „Gerthe-West“, Westenfelder Felder“, „Edeka Weitmar“, „Hinter der Kiste“ und zum Teil auch Erweiterungen der Beteiligung zugestimmt, die die Bürger*innen angeregt hatten. Dieser Weg soll zukünftig durch eine Verwaltungsentscheidung verschlossen werden.

Stimmen die Ratsmitglieder der Satzungsänderung zu, setzen sie sich damit eindeutig in Widerspruch zu dem vor der Kommunalwahl 2020 und auch danach von den Parteien sowie von Oberbürgermeister Eiskirch abgegebenen Bekenntnis zu mehr Bürgerbeteiligung.

Oberbürgermeister Eiskirch hat in seiner Ansprache zum Jahreswechsel 2019/2020 bereits dazu aufgefordert, mehr Bürgerbeteiligung zu wagen. Auf Wahlprüfstein-Fragen des Netzwerks haben die angefragten demokratischen Rats-Parteien sämtlich zugesichert, sich nach der Kommunalwahl im neu zusammengesetzten Rat für mehr Bürgerbeteiligung einzusetzen – siehe https://stadtentwicklung.net/wps . Auch in der aktuellen Koalitionsvereinbarung der SPD mit den Grünen findet sich das Bekenntnis zu mehr Bürgerbeteiligung (Koalitionsvereinbarung S. 19/20). Oberbürgermeister Eiskirch hat schließlich in seiner Antrittsrede am 19.11. 2020 im Rat davon gesprochen, dass „Beschäftigte der Stadt die Erfahrung machen, dass Bürgerbeteiligung richtig Spaß machen und die Arbeit bereichern kann“ und „dass wir mit unseren Angeboten zur Bürgerbeteiligung einen ganz entscheidenden Beitrag zum Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft leisten“.

Vergessen die Ratsmitglieder dies bei ihrer Entscheidung und stimmen den Einschränkungen des Eingaberechts zu, werden die Bürger*innen dies bei der nächsten – noch in diesem Jahr anstehenden – Wahl wohl kaum vergessen.

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung wird mit seiner Eingabe in der Sitzung am 25.03.2021 anregen, den Änderungen nicht zuzustimmen. «