Dienstag 08.12.20, 18:52 Uhr

Wegen Beleidigung einer AfD-Stand-Besatzung verurteilt


Heute fand die dritte Verhandlung (siehe „Beleidigungs“prozess geht in die 3. Runde) im Prozess gegen ein Mitglied der Initiative Langendreer gegen Nazis statt. Wieder war der Saal zu klein für die interessierte Öffentlichkeit – eine Verlegung in einen größeren Saal wurde dennoch abgelehnt. Die Zeugenvernehmung verlief wie die vorangegangenen – widersprüchlich und diffus. Und es wurde klar, dass das Verfahren überhaupt nur wegen einer sehr eifrigen Bezirkspolizistin zustande gekommen war, die – zum Schutz des Stands der AfD eingesetzt – die Anzeige aktiv betrieben hatte. Nach der „Beweisführung“, die insgesamt nichts als eine Ansammlung von Widersprüchen war, hätte man einen simplen Freispruch erwartet.

Dagegen sahen es Gericht und Staatsanwalt als erwiesen an, dass er die AfDer*innen am Stand in Langendreer beleidigt hätte. Es war am Ende unerheblich, welches Schimpfwort nun tatsächlich gefallen war, wo auf dem Markt er sich befunden und ob er die Leute überhaupt direkt angesprochen hatte, es reichte, dass die beteiligten AfDler*innen sich „beleidigt gefühlt“ hätten. Der Staatsanwalt beantragte 500 EUR Strafe – die Amtsrichterin ging noch darüber hinaus und verurteilte am Ende zu 600 EUR Geldstrafe. Der Staatsanwalt tat sich noch damit hervor, dass er das politische Engagement des Angeklagten positiv hervorhob. Das kann man in diesem Zusammenhang nur als zynisch bezeichnen, denn Wirkung und Zielsetzung des Urteils liegen genau darin, Protest gegen die AfD und den Rechtsextremismus in diesem Land einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Die Amtsrichterin wirkte einfach nur peinlich. Sie hatte beim zweiten Termin angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von 100 Euro einzustellen. Dann hätte sie kein Urteil schreiben müssen. Jetzt muss sie ihre Entscheidung schriftlich begründen. Angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine schwierige Aufgabe. Das höchste Gericht hat bisher der Meinungsfreiheit in politischen Auseinandersetzung einen sehr großen Raum zugesprochen und erheblich heftigere Aussagen als zulässig erklärt. Ihr Ärger über die Ablehnung des Einstellungsangebotes bestimmte das Strafmaß.

Der Beschuldigte nach dem Urteil: „Man kann seine Empörung über das Auftreten der AfD bestimmt eleganter ausdrücken als ich das am 7.Februar mit meinem Ausspruch „Jetzt sind diese Wichser auch noch hier“ getan habe – aber dem Hass und der Menschenverachtung der AfD gebührt keine Höflichkeit sondern Widerstand. Ich werde das Urteil nicht akzeptieren.“