Die Anmelder*innen der „querdenken“-Kundgebung am Samstag auf dem Kirmesplatz haben vergeblich gegen die Stadt Bochum geklagt. Die Stadt hatte untersagt, dass nach der Kundgebung noch ein Marsch durch die Stadt stattfindet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster lehnten Klagen der Anmelder*innen ab: Es „sei die Beschränkung der Versammlung auf eine ortsfeste Kundgebung nicht zu beanstanden.“ Zur Pressemitteilung des OVG.
Freitag 20.11.20, 21:49 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet: