Die Stadt Bochum hat eine „Checkliste für Geschäfte im Einzelhandel bis 800 qm Verkaufsfläche aufgrund der Corona-Epidemie § 5 CoronaSchVO“ veröffentlicht. Hieraus lässt sich erkennen, welche Geschäfte unter welchen Auflagen ab morgen wieder geöffnet sind. Die Checkliste wird ergänzt durch die aktuellen Fassungen des $ 5 (Handel) und des § 12a (Berufsausübung, Arbeitgeberverantwortung) der morgen in Kraft tretenden „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“. Auf der Webseite des Gesundheitsministeriums ist die vollständige aktuelle Fassung der Verordnung zu finden.
Paragraf 5 der o. a. Verordnung lautet:
§ 5 Handel
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- Zulässig bleiben der Betrieb von
1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
2. Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien,
3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
4. Reinigungen und Waschsalons,
5. Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
6. Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkten, Bau- und Gartenbaumärkten einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften) sowie Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels,
7. Wochenmärkten,
8. Einrichtungen des Großhandels. Satz 1 gilt auch für Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, deren Schwerpunkt Waren bilden, die dem regelmäßigen Sortiment einer der in Satz 1 genannten Verkaufsstellen entsprechen.
- Zulässig bleiben der Betrieb von
- Nicht in Absatz 1 genannte Handelseinrichtungen dürfen betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 qm nicht übersteigt. Abweichend davon dürfen Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment eine größere Verkaufsfläche öffnen, wenn auf der gesamten geöffneten Verkaufsfläche nur Waren angeboten werden, die dem regelmäßigen Sortiment einer der in Absatz 1 Satz 1 genannten Verkaufsstellen entsprechen.
- Der Betrieb von nicht in den Absätzen 1 oder 2 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels ist untersagt. Zulässig sind insoweit lediglich der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren; die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaß-nahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
- Alle Einrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen. Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht über-steigen.
- Untersagt ist der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle (Lebensmittelgeschäft, Kiosk usw.), in der die Lebensmittel erworben wurden.
Im Wesentlichen sind in diesem Abschnitt der Verordnung die Bedingungen für verschiedene Gewerbe zum Verkauf ihrer Waren und Dienstleistungen genannt.
Durch die Verordnung besteht bis zum 03.05.2020 keine Möglichkeit für gemeinnützige Vereine irgendeine eine Form des direkten M i n i m a l-Kontakts pflegen zu können.
___ Wissenschaftlich fundierte Berechnungen ermöglichen verschiedene z e i t l i c h e Verlaufszenarien über das epedemische Auftreten von Viren und der damit verbundenen Krankheit. ___ Verschiedene z e i t l i c h e Verlaufsmöglichkeiten lassen sich also berechnen. ___ N ä h e r u n g s w e i s e sind diese Berechnungen über Verläufe und Absinken der Fallzahlen r i c h t i g (!). ____ Die g ü n s t i g s t e n zeitlichen Berechnungen kommen zum Ergebnis das es mindestens bis zum Frühjahr 2021 dauern wird, bis eine wirklich e n t s c h ä r f t e Fallzahl von SARS / Covid-19 in der Bundesrepublik erreicht ist. ___ Ebenso wird es mindestens bis zum Frühjahr 2021 dauern bis Impfstoff und wirksame Medikamente verfügbar sind. Auch wiederum s e h r positiv gedacht ! Einen wirksamen Impfstoff und Medikamente zu entwickeln könnte n a t ü r l i c h auch deutlich mehr Zeit benötigen. ____ Ob das aktuelle Bekämpfungskonzept der Bundes- und Landesregierungen funktionierte / wirkte, dass wird auch erst im Frühjahr 2021 mit den d a n n konkreten Zahlen berechenbar und nachvollziehbar sein. ___ Deswegen werden uns die regierenden Politiker*innen in zeitlichen Abständen immer wieder über die V e r l ä n g e r u n g der hier auszugsweise genannten Verordnung informieren. Bis auf ein paar kosmetische Lockerungen wird es an dem aktuellen Konzept keine Änderung bis 2021 geben.
___ Ein Jahr mit sehr wenigen politischen, kulturellen und sozialen Möglichkeiten !
___ Ein Jahr das besonders für Alte, Kranke und kleine Kinder deutlich mehr soziale Isolation bedeutet. Ebenso für Beeinträchtigte, Behinderte und andere Minderheiten kann mehr Isolation entstehen.
___ Welche direkten Kommunikationsformen können diese Entwicklung abschwächen ?
___ E i n Beispiel: ___ In einem Park sah ich vor ein paar Tagen 4 junge Frauen die alle etwa 2,5 Meter von einander entfernt – in quadratischer Form – miteinander stehen und sich unterhalten.
___ Auch die Politischen- und Kulturinitiativen, z.B. auch Stadtteilläden müssen andere Kommunikationsformen im d i r e k t e n Kontakt entwickeln. Besonders im Frühjahr und Sommer sollten Gruppen eher Kontakte im Freien nutzen können, da größere Abstände möglich sind und die Verdünnungsrate von Viren in der Außenluft deutlich höher ist als in geschlossenen Räumen.
___ Wir brauchen andere / neue soziale Kommunikationsformen und Rituale !