Sonntag 08.03.20, 16:19 Uhr

Schutz und Teilhabe für geflüchtete Frauen


Anlässlich des internationalen Frauentags fordert der Flüchtlingsrat NRW wirksamen Gewaltschutz und Teilhabemöglichkeiten für geflüchtete Frauen und Mädchen: »Viele der nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen haben in ihrer Heimat und auf der Flucht Gewalt und Ausgrenzung erlebt. Deutschland hat sich unter anderem im Rahmen der Istanbul-Konvention verpflichtet, geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Der Gewaltschutz wird in Nordrhein-Westfalen bisher allerdings nicht ausreichend umgesetzt.Das Landesgewaltschutzkonzept NRW bietet wichtige Rahmenbedingungen für den Schutz von Frauen und Mädchen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Nun ist die Landesregierung gefordert,die konsequente Umsetzung des Konzepts zu gewährleisten. Im Sinne der Istanbul-Konvention sind insbesondere Maßnahmen zur Erkennung von besonderen Schutzbedarfen zu verstärken, um Frauen und Mädchen auch präventiv vor Gewalt zu schützen.
Damit Teilhabe für Frauen tatsächlich garantiert werden kann, braucht es Unterstützungsangebote, die den spezifischen Belangen von Frauen gerecht werden. Landesaufnahmeeinrichtungen kommen diesen Anforderungen in der Regel nicht nach. Denn die immer längere Verweildauer in teilweise entlegenen Einrichtungen ohne angemessenen Zugang zu kommunaler Infrastruktur und damit beispielsweise zu Frauenberatungsstellen,fördert Isolation statt Teilhabe.Ebenso sind die Kommunen gefordert,für die jetzt auch im nationalen Recht verankerte Verpflichtung zum Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen Sorge zu tragen. Bisher sind beispielsweise Gewaltschutzkonzepte in kommunalen Unterkünften noch immer eine Ausnahme. Zudem stehen gemeindescharfe Wohnsitzauflagen meist nicht nur der Teilhabe von Frauen und Mädchen im Weg, sondern auch dem effektiven Schutz in akuten Gefahrensituationen, z.B. hinsichtlich einer Unterbringung in Frauenschutzhäusern.„Wirksamer Schutz vor Gewaltund das Recht auf Teilhabe stehen allen Frauen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zu.“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Die Landesregierung und Kommunen NRWs müssen ihrer Verantwortung umfassend und konsequent nachkommen und zeitnah alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.“«