Sonntag 01.12.19, 21:50 Uhr
Sanktionen gegenüber alleinerziehenden Leistungsberechtigten

Jobcenter & Kindeswohlgefährdung


Norbert Hermann von Bochum Prekär schreibt:  »Im Jahr 2018 wurden von Jobcentern 91.000 Sanktionen gegenüber alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Anfrage und Antwort im Wortlaut. Damit werden zugleich die Kinder der betroffenen Frauen sanktioniert. Bei den ohnehin zu knappen Hartz IV-Leistungen ist das also amtliche Kindeswohlgefährdung. Damit die Sanktionen auch richtig reinhauen, setzen manche Jobcenter noch eins drauf: „In manchen Jobcentern erfolgt bei einer drohenden oder verhängten Sanktion eine automatisierte Meldung an das zuständige Jugendamt zur Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies verunsichert manche Kundinnen und Kunden, … .“, heißt es in der Anfrage der FDP. „Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt verantwortungsvolles und einzelfallbezogenes Handeln der Jobcenter,“ lautet die Antwort der Bundesregierung.

Diesen Skandal hat erfreulicherweise die FDP-Bundestagsfraktion am 11.10. 2019 mit ihrer Kleinen Anfrage thematisiert. Die Antwort der Bundesregierung erfolgte am 29.10. 2019.
Dankenswerterweise hat der Kollege Gotthilf Kaus aus Moers, ein altgedienter Mitstreiter seit dem vergangenen Jahrtausend unserer alten „Ruhrgebietsvernetzung“, das Thema aufgegriffen und eine schriftliche Einwohnerfrage für den dortigen Jugendhilfeausschuss formuliert. Aus der Antwort diese erfreuliche Miteilung: „Mir ist ein Fall bekannt geworden, bei dem das Jobcenter eine Kindeswohlgefährdung aufgrund verhängter Sanktionen gemeldet hat. In diesem Fall haben wir diese umgehend aufgefordert, die Sanktion zurück zu nehmen, um dadurch die Kindeswohlgefährdung abzuwenden.“  Anfrage und Antwort im Wortlaut.

Daraus ist zu ersehen, dass Jobcenter sehr wohl diesen „dicken Hammer“ zusätzlich zur Sanktion hervorholen. Das macht den Betroffenen Angst. In der Bevölkerung stehen die Jugendämter nicht ohne Grund im Rufe eine „Kinderklaubehörde“ zu sein.

Mehr Stress vom Jobcenter, wenn der biologische Vater nicht angegeben wird
Alleinerziehenden Frauen wird von Jobcentern zusätzlich existenzgefährdender Stress gemacht mit dem üblichen Vorwurf der mangelnden Mitwirkung, wenn sie den biologischen Vater des Kindes nicht wissen oder nicht mitteilen möchten. Grundlage hierfür ist das Unterhaltsvorschussgesetz § 1 Abs 3: „Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.“«