Mittwoch 15.05.19, 11:49 Uhr

Polizeiübergriffe & Informationsfreiheitsgesetz


Am Montag, den 20. Mai haben die beiden Polizeiübergriffe vom 1. Mai und 19. Juni 2016 ein juristisches Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Die Polizei hatte bei einer Großdemonstration gegen einen NPD Aufmarsch am 1. Mai in Bochum mehrere Hundert Menschen über länger als 6 Stunden eingekesselt, festgehalten und etliche Strafanzeigen erstattet. Am 19. Juni gab es einen besonders brutalen Übergriff der Polizei in eine völlig friedliche Demonstration, die sich gegen den Auftritt einer rechten Politsekte (DASKUT) wandte. Näheres. Ein Vierteljahr später hat eine Bochumer Bürgerin einen Antrag auf Übermittlung von Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW gestellt. Sie wollte u. a. wissen, wie viele Personalienfeststellungen durchgeführt, wie viele Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden und wie viele davon zur Anklageerhebung führten. Die Polizei hat eine Beantwortung der Fragen mit der Begründung abgelehnt, dass sie über diesen Überblick nicht verfügt und ihn nur mit einem übermäßig großen Aufwand – jede Akte müsste in die Hand genommen werden –  herstellen könnte. Das Verwaltungsgericht muss nun entschieden, ob die Polizei wirklich diese Informationen verweigern darf.