Samstag 09.03.19, 12:18 Uhr

Sperrklausel bei Kommunalwahlen?


Die Soziale Liste schreibt, dass es „ganz offensichtlich neue Versuche zur Einführung einer Sperrklausel auf kommunaler Ebene gibt. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) NRW hatte zuletzt am 21. November 2017 entschieden, dass es in NRW keine Sperrklausel bei Kommunalwahlen geben darf. Damit waren die Landesparteien SPD, CDU und Grüne sowie der Landtag mit dem Gesetz gescheitert, das die Einführung einer 2,5 % Sperrklausel bestimmen sollte. Verfassungswidrig, nicht mit der NRW-Landesverfassung im Einklang, urteilten die Richter in Münster. Jetzt hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ein Team des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer mit der Untersuchung der Funktionsfähigkeit kommunaler Räte beauftragt. Erneut wird von den Düsseldorfer Landespolitikern eine „Gefährdung der Funktionsfähigkeit kommunaler Räte“ durch kleine Wählervereinigungen in den Raum gestellt.

In einem Schnellbrief bittet der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) um bestmögliche Unterstützung des vom Ministerium beauftragten Gutachters. Der StGB NRW schreibt in einem an die „Sehr geehrten Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister“, gerichteten Schnellbrief vom 04.02.2019): „Im Namen aller kommunalen Spitzenverbänden möchten wir Sie bitten, sich bis zum 22. Februar 2019 an der Umfrage zu beteiligen“.“

Die Soziale Liste hat im Rat eine Anfrage dazu gestellt:

  1. Ist der Vorgang der Verwaltung/ dem Oberbürgermeister bekannt?
  2. Ist eine Stellungnahme der Verwaltung/ des Oberbürgermeisters erfolgt, oder geplant?
  3. Ist geplant eine Stellungnahme im Rat vorzustellen und zu debattieren?