Freitag 30.11.18, 19:54 Uhr

Der (erste) Auschwitz-Prozess
und die Folgen…!


Das Bochumer „Bündnis gegen Rechts“ und die Volkshochschule laden am Mittwoch, den 5.Dezember um 19.00 Uhr im Raum 1012 der VHS im BVZ zu einer Veranstaltung ein, die daran erinnert, dass vor 55 Jahren – am 20. Dezember 1963 – in Frankfurt der erste Auschwitz-Prozess begann. Referentin ist die  Historikerin und Fritz Bauer Biographin Dr. Irmtrud Wojak, Geschäftsführerin der Buxus Stiftung. Der Prozess war nur nur durch die Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit des damaligen hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer zustande gekommen. Ihm war es gegen massiven Widerstand aus dem Justizapparat gelungen, 22 Einzelverfahren zu einem großen Prozess zusammenzuführen. So wurde aus Strafsachen gegen einzelne Angeklagte der Auschwitz-Prozess.
Im Prozess ist es gelungen, den funktionierenden Vernichtungsapparat des deutschen Faschismus aufzuzeigen. Auschwitz ist heute in der politischen Beurteilung des Faschismus das Synonym für Holocaust und Shoa. Im  Prozess gegen Adolf Eichmann (11. April bis 16.Dezember 1961) hatte Hannah Arendt den Begriff von der „Banalität des Bösen“ zur Definition des Handelns der Massenmörder geprägt. Und „ganz normale Männer“ waren es auch, die in Frankfurt angeklagt waren. Dass es nach der damaligen herrschenden Rechtsprechung nicht gelungen ist, den Angeklagten die individuelle Beteiligung an den Massenmorden nachzuweisen und sie nur als „Gehilfen“ zu verurteilt wurden, bezeichnete Fritz Bauer als die „Tragödie“ der NS-Prozesse. Für die im Prozess aussagenden Auschwitz-Überlebenden sind die Prozesstage eine besondere physische und psychische Belastung gewesen. Sie wurden nicht nur erneut mit den erlittenen körperlichen und seelischen Demütigungen und Verletzungen konfrontiert, sondern mit den Menschen, die dafür verantwortlich und die Handelnden waren. Der Wille und die Überzeugungskraft, überhaupt im Prozess  als Zeuge aufzutreten, ist heute für uns ein Beispiel von Widerstand und Gegenwehr.
Irmtrud Wojak, wird in ihrem Vortrag auch der Frage nachgehen, was geschieht, wenn uns die Stimmen der Opfer und Überlebenden nicht mehr begleiten. Wird es genügende Stimmen des Protestes angesichts wachsenden Rassismus und Nationalismus geben? Haben wir die Geschichte richtig interpretiert. Wird der Widerstand gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit weiter wachsen und ausreichend sein, um unsere Demokratie zu sichern? Sie wird in ihrem Vortrag aufzeigen, wie die Zeugenaussagen der Opfer und Überlebenden von Auschwitz eine Antwort auf diese Fragen geben können. Die Veranstaltung soll anregen, darüber nachzudenken: Wann schaue ich hin oder schaue ich weg, mache ich mit oder treffe ich meine eigene Entscheidung!“

Zahlen zum Auschwitz-Prozess.
Am 19./20.August 1965 endet der Prozess. Angeklagt waren 22 Bewacher des Vernichtungslagers Auschwitz wegen Mordes. Nach 181 Verhandlungstagen, in denen 357 Zeugen –  davon 211 Auschwitz-Überlebende – vor Gericht aussagten, wurden die Urteile gefällt. 6 Angeklagte wurden zu lebenslangen Zuchthaus verurteilt, 10 Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren, es gab 3 Freisprüche.