Donnerstag 01.02.18, 17:56 Uhr

Wie schnell ist die Feuerwehr vor Ort?


Auf der Tagesordnung der Ratssitzung in der kommenden Woche steht auch der Brandschutzbedarfsplan 2018 – 2022. Hierin legt der Rat der Stadt u.a. fest, wie die Feuerwehr ausgestattet sein soll, damit sie in einer bestimmten Frist überall in der Stadt am angeforderten Ort sein kann. Der Plan sieht hierfür 11,5 Minuten vor. Die ver.di Fachgruppe Feuerwehr kritisiert in einer Stellungnahme diese Vorgabe und erläutert, warum der zuständige Fachverband 9,5 Minuten für erforderlich hält:

„Die Hilfsfristen richten sich nach der TIBRO-Studie, die eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten enthält. Danach wird die Chance auf eine erfolgreiche Reanimation einer Person, die aus einer verrauchten Wohnung gerettet wird, gegen Null tendieren. In diesen 17 Minuten ist eine Meldefrist von 3,5 Minuten enthalten. Das bedeutet, von der Entstehung eines Brandes bis zur Entdeckung und Alarmierung der Feuerwehr verbleiben gerade mal im Durchschnitt 2 Minuten, um eine Person nach Eintreffen der Feuerwehr zu retten. (3,5 Min. Meldefrist + 11,5 Min. Hilfsfrist = 15 Min – Reanimationsgrenze 17 Min. = Restzeit 2 Minuten).“
Der Brandschutzbedarfsplan umfasst 350 Seiten und befasst sich detailliert mit dem gesamten Bereich der Arbeit der Feuerwehr.
Die Stellungnahme der ver.di Fachgruppe Feuerwehr