Dienstag 09.01.18, 19:50 Uhr

Betriebskostenspiegel 2016-17 ist da


Der Bochumer Mieterverein informiert über die Kontrolle der Betriebskosten: Die Mieter in NRW haben im vorletzten Jahr deutlich mehr an Betriebskosten gezahlt als im Jahr zuvor. Der Durchschnitt stieg von 2,00 € pro qm Wohnfläche auf 2,44 €. Das ergibt sich aus dem neuen Betriebskostenspiegel für NRW, den der Deutsche Mieterbund vorgelegt hat. Dabei sind die einzelnen Betriebskostenarten gar nicht besonders viel teurer geworden. Viele sind sogar gesunken, am deutlichsten die Kosten für Heizung und Warmwasser: von 1,27 € im Schnitt auf 1,02. Hier gibt es allerdings auch eine besonders breite Spreizung. In besonders energieeffizienten Wohnungen zahlen Mieter nur 0,44 € pro qm fürs Heizen, in besonders uneffizienten bis zu 1,91 €. Etwas billiger geworden sind Gartenpflege, Hauswart und Kabelgebühren, etwas teurer Müllabführ, Gebäudereinigung und Versicherungen. Den entscheidenden Unterschied macht, welche Kostenarten Mieter überhaupt zahlen müssen: „Mieter müssen alle Nebenkostenarten nur dann bezahlen, wenn sie vertraglich  vereinbart sind und wenn sie auch tatsächlich anfallen“, sagt Aichard Hoffmann vom DMB-Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend. „In vielen Häusern gibt es keinen Aufzug, keinen Hausmeister und die Treppenhausreinigung machen die Mieter selbst. Dann können dafür auch keine Kosten anfallen.“

Mieter, die nach Vertrag und tatsächlichen Gegebenheiten alle Betriebskostenarten zahlen müssen, wurden im letzten Abrechnungszeitraum um ca. 8 % entlastet: Statt 3,19 € wurden in der Summe nur noch 2,94 € fällig, was vor allem an den gesunkenen Heizkosten lag. Im Durchschnitt zahlten die Mieter an Rhein und Ruhr allerdings mit 2,44 € rund 22 % mehr als im Jahr zuvor. Hoffmann: „Das kann nur daran liegen, dass immer mehr Betriebskostenarten auf immer mehr Mieter umgelegt werden. Mieter sollten deshalb genau in ihren Mietvertrag schauen, ob sie bestimmte Kostenarten überhaupt tragen müssen.“

Der Mieterverein empfiehlt grundsätzlich, jede Neben- und auch jede Heizkostenabrechnung prüfen zu lassen, da ungefähr die Hälfte Fehler zum Nachteil des Mieters enthielten. Der Betriebskostenspiegel ist kein gesetzlich verankertes Instrument wie der Mietspiegel, liefert aber Indizien dafür, ob die eigenen Kosten im Vergleich eher hoch oder eher niedrig sind. Er ist kostenlos erhältlich – auch für Nicht-Mitglieder – in den Geschäftsstellen des DMB-Mietervereins in der Bochumer Brückstraße 58, der Wattenscheider Nicolaistraße 2 und der Hattinger Bahnhofstraße 37 – und zum Download (PDF) unter   www.mieterverein-bochum.de/fileadmin/inhalte/pdf/download-seite/Betriebskostenspiegel-16-17-NRW.pdf .

Technische Anmerkung: Der Betriebskostenspiegel 2016/2017 basiert auf den Daten des Abrechnungszeitraums 2015. Da der Vermieter ein Jahr Zeit hat, die Abrechnung zu erstellen, liegen die meisten erst Ende 2016 vor, so dass sie erst im Laufe des Jahres 2017 ausgewertet werden können.