Mittwoch 22.11.17, 16:14 Uhr
Verfassungsgerichtshof kippt kommunale Sperrklausel

Bochumer Grüne begrüßen Urteil


Am Dienstag, 21.11., hat der Verfassungsgerichtshof die vom NRW-Landtag beschlossene Kommunale Sperrklausel in Höhe von 2,5 Prozent für verfassungswidrig erklärt. „Wir begrüßen dieses Urteil sehr“, so der Sprecher der Bochumer Grünen, Martin Petermann. „Wir Bochumer Grünen sind wie das Gericht der Meinung, dass die beabsichtigte Einschränkung des Wahlrechts vom Landtag nicht ausreichend begründet wurde.“  Weiter erklären die Grünen: „Die Verfassungsänderung wurde von den Landtagsfraktionen von SPD, CDU und leider auch der Grünen Landtagsfraktion damit begründet, dass die Funktionsfähigkeit der Räte gefährdet sei. Wie das Gericht sind die Bochumer Grünen der Überzeugung, dass eine bloße Erschwerung der Meinungsbildung diese Einschränkung des Wahlrechts nicht gestattet.“  Petermann: „Eine wirkliche Funktionsstörung konnte bisher in keinem Stadtrat oder Kreistag nachgewiesen werden. Wir haben deshalb 2015 versucht, auf Landesebene durch einen Antrag diese Verfassungsänderung zu verhindern. Leider vergeblich!“