Dienstag 14.11.17, 09:41 Uhr

Hartz IV-Auszahlung im Supermarkt?


Die Soziale Bochum kritisiert „die von der Arbeitsagentur und den Jobcentern geplante Änderung bei der Auszahlung von bestimmten Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch vehement“ und schreibt: »Die Arbeitsagentur will Geld einsparen und die in ihren Räumen befindlichen Kassenautomaten abbauen, an denen genehmigte Beträge (noch) abgehoben werden können. Stattdessen sollen nun Verträge mit den Supermarktketten dm, Penny, Real, Rewe und Rossmann geschlossen werden. Das Verfahren sieht vor, dass zum Beispiel Vorschussleistungen für Hartz IV Empfänger dann nach Vorlage eines Barcodes an der Supermarktkasse möglich werden.
Das SGB I bestimmt, dass die Sozialleistungsträger „verpflichtet sind, die für die Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen Sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen“ (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I). Mit der Auszahlung von Sozialleistungen über Supermärkte würden hoheitliche Aufgaben über nicht befugte Dritte abgewickelt. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Aus Sicht der Sozialen Liste gibt es weitere Gründe diese Pläne und das Verfahren abzulehnen.
Die Auszahlung über Supermärkte bedeutet eine Sozialdatenoffenbarung. Für den Kassierer*in und Kunden in der Schlange ist sofort ersichtlich, dass der Abheber*innen ein in Not geratene SGB II’er ist. Diskretion und die Würde bleiben außen vor.
Da alle Kassenvorgänge von einem privatwirtschaftlichen Konzern gespeichert werden, gibt es auch erhebliche Datenschutzrechtliche Bedenken.
Zudem ist es problematisch, dass nur bestimmten Supermärkten Kunden zugeführt werden, die von diesem Vorgang profitieren
Die Soziale Liste erneuert vor diesem Hintergrund ihre Forderung nach einem kostenlosen Girokonto für Arme und Bedürftige bei Banken und Sparkassen.«