Einmal in der Woche bietet die Medizinische Flüchtlingshilfe eine Vermittlungssprechstunde für “Menschen ohne Papiere” an. Inga Sponheuer berichtete bei der Jubiläumsfeier der MFH über diese ehrenamtliche Arbeit, die erfreuliche Hilfsbereitschaft vieler ÄrztInnen und die dramatischen Situationen, in die Geflüchtete immer wieder kommen: »Ich arbeite seit 10 Jahren bei der medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum. Meine Motivation ist die Grundüberzeugung, dass das Recht auf Gesundheit ein Menschenrecht ist, und das gilt auch für das Recht auf gesundheitliche Versorgung. Und bei dieser Auffassung differenziere ich nicht, sondern ich meine das gesamtgesellschaftlich, bedingungslos.
Ich bin Kinderkrankenschwester und nicht nur daher weiß ich, dass ein Mensch, dem es körperlich nicht gut geht, einen Arzt oder im Notfall ein Krankenhaus aufsuchen muss.
Das habe ich schon als Kind gelernt.
Ich dachte immer, das gilt für alle Menschen, unabhängig von individuellen Hintergründen.
Doch seit 10 Jahren weiß ich, dass das nicht stimmt.
Die Situation ist eine andere und zwar nicht nur in Ländern, die aufgrund ökonomischer Instabilität Defizite im Gesundheitssystem haben, sondern auch hier in Deutschland.
In Deutschland liegt es allerdings nicht an einer ökonomisch bedingten defizitären Lage des gesundheitlichen Versorgungsystems, sondern an der Gesetzgebung.
§ 87 Aufenthaltsgesetz und §11 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz besagen, dass öffentliche Behörden bei Kenntnis von fehlender Aufenthaltsberechtigung eines Menschen die entsprechenden personenbezogenen Daten an die Ausländerbehörde weitergeben müssen.
Durch diese Gesetzgebung unterliegt eine öffentliche Behörde einer Meldepflicht und das, was ich schon als Kind gelernt habe, dass jeder Mensch, wenn es ihm nicht gut geht einen Arzt aufsuchen kann, gilt nicht für alle in Deutschland lebenden Menschen.
Jetzt wird der eine oder andere vielleicht sagen, zum Arzt gehen können sie ja trotzdem; das wiederum würde bedeuten, ich formuliere hier falsch.
Doch ich würde den Menschen, die in eine solche Richtung Aussagen treffen, blind unterstellen, noch nie in ihrem Leben mit einer drohenden Abschiebung konfrontiert gewesen zu sein.
Denn diese Situation führt unweigerlich dazu, dass Menschen trotz Krankheit, Unfallverletzungen oder Schwangerschaft keinen Arzt aufsuchen.
Und daher gibt es uns, die Sprechstunde der medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum.
Wir sind eine der wenigen Organisationen, die dafür kämpfen, dass es sie nicht mehr geben muss.
Wir sind eine Gruppe von Menschen die nicht verstehen können, dass Gesetze so geschrieben sind, dass Menschen ihre Grundrechte nicht ohne Angst in Anspruch nehmen können.
Wir sind eine Gruppe die weiß, dass diese Situation nicht richtig und in keiner Weise moralisch vertretbar ist.
Und wir sind eine Gruppe von Menschen, die in der Schule aufgepasst haben und die daher wissen, dass sich Gesetze ändern können, dass das Gewissen jedoch überdauernd ist.
Wir funktionieren im Team, wir arbeiten ehrenamtlich und organisieren uns weitgehend selbst.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an Ärztinnen und Ärzten zusammen, die sich entschieden haben, Menschen anonym und kostenfrei zu behandeln.
Sie sind das Herzstück unserer Arbeit,
denn ohne diese Menschen könnten wir nicht tun, was wir tun.
Wir, als medizinische Sprechstunde, sind Anlaufstelle für Menschen die keine Papiere haben und die krank oder schwanger sind.
Wir vermitteln ihnen ärztliche Versorgung anhand eines Netzwerks an niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen verschiedener Fachrichtungen, die sich entschieden haben, zusätzlich zu ihrem Regelbetrieb Menschen zu helfen, die sonst keine Hilfe bekommen würden und dafür auf jegliche Entlohnung verzichten.
Denn auch sie vertreten die Ansicht, dass medizinische Versorgung ein Menschenrecht ist.
Die Kooperation mit den Ärzten und Ärztinnen funktioniert sehr gut.
Und für das gesamte Team der medizinischen Sprechstunde möchte ich diesen Moment hier nutzen um danke zu sagen.
DANKE an alle Ärztinnen und Ärzte aus unserem Netzwerk. DANKE. Dass sie diese Arbeit machen!
Wir alle stabilisieren zwar damit eine Parallelstruktur, die notwendig ist, weil die Gesetzgebung Menschen keinen barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht.
Doch was wäre die Alternative?
Es gibt keine.
Denn häufig sind wir die einzige Möglichkeit.
Doch neben der funktionierenden Kooperation gibt es auch die Notfälle.
Situationen, die ein schnelles Handeln erfordern, die beispielsweise außerhalb der Praxiszeiten passieren oder aber auch die Möglichkeiten einer Behandlung in einer Praxis übersteigen.
Dies kann eine großflächige Brandverletzung sein, ein gebrochenes Bein, ein perforierter Blinddarm oder aber auch eine geplatzte Fruchtblase.
Ich möchte bzw. ich muss ihnen an dieser Stelle von Familie Akin erzählen.
Die Namen der erwähnten Personen habe ich verändert.
Eine Familie, die sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland aufhält.
Frau Akin war zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme zu uns im 2. Monat schwanger. Wir haben einen Kontakt zu einer Gynäkologin aus unserem Netzwerk hergestellt, die ab dem Zeitpunkt die Vorsorgeuntersuchungen bei Frau Akin durchführte.
Alles lief gut. Doch vier Monate später rief die Gynäkologin bei uns an, sie berichtete, dass Frau Akin einen vorzeitigen Blasensprung im sechsten Monat hat und das Kind jetzt im Mutterleib trocken liegen würde.
Eine lebensbedrohliche Situation für Mutter und Kind. Die Ärztin hatte Frau Akin gesagt, sie müsse umgehend eine Klinik aufsuchen.
Doch Frau Akin hatte Angst, denn das Risiko, welches mit einem Krankenhausbesuch in Verbindung steht, sei zu groß. Für sie und ihre gesamte Familie.
Ich habe mit Frau Akin daraufhin telefoniert, ihr nochmal eindringlich die lebensbedrohliche Situation verdeutlicht. Doch sie blieb dabei. Aus Angst. Ich habe sie gebeten und sogar angefleht.
Doch ich weiß nicht was weiter passiert ist. Ich weiß es bis heute nicht. Ich weiß nicht, ob Frau Akin noch lebt und was mit dem Kind passiert ist, denn ich habe sie danach nicht mehr erreichen können.
Was ich aber weiß, ist, dass es nicht sein kann, dass Menschen solche Situationen erleben müssen, die vielleicht auch einen tödlichen Ausgang haben können. Nicht in anderen Ländern und auch nicht hier in Deutschland.
Im September 2009 erschien die ‚Allgemeine Verwaltungsvorschrift‘ der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz.
In der Klarstellung wird der verlängerte Geheimnisschutz benannt.
Er gewährleistet die durchgängige Schweigepflicht der Ärztinnen und Ärzte in einer Klinik über das Verwaltungspersonal hinaus, bis zum Sozialamt.
Das bedeutete in konkreten Fällen:
Wenn bei uns ein Notruf einging, versicherten wir dem oder der Betroffenen die Sicherheit aufgrund dieser Regelung. Wir konnten gemeinsam mit der betroffenen Person eine Klinik aufsuchen. Die Krankenhausverwaltung meldete sich wie immer bei einem nicht bestehenden Versicherungsschutz und keiner Selbstkostenübernahme beim zuständigen Sozialamt. Das Sozialamt stellte die Papierlosigkeit fest und meldete nicht.
Und das, was auch für mich in dem Fall von Frau Akin unerträglich war, ihr nicht die Angst nehmen zu können und daher handlungsunfähig zu sein, war zu einem großen und wesentlichen Part durch den verlängerten Geheimnisschutz nicht mehr Problem.
Denn wir konnten helfen.
Dieser Vorgang rettete Leben.
Ich könnte ihnen von so vielen Menschen erzählen. Von Rose, die dank dieser Regelung notoperiert werden konnte, die dadurch überlebt hat und heute Mutter von zwei Kindern ist. Von Ibrahim, der kleinen Santi, von Geburten, die in sicher Umgebung in Krankenhäusern stattfinden konnten.
Doch heute muss ich ihnen erzählen, dass diese Regelung in Bochum seit einiger Zeit keine Anwendung mehr findet.
Anders übrigens als in manch anderen Kommunen in Deutschland und so sind wir erneut in der Situation wie vor 2009.
Ich verstehe das nicht. Da gibt es etwas, das Leben retten kann und es gibt Kommunen in Deutschland, die diese Regelung anwenden.
Es gibt also etwas, das Schmerz, akutes Leid und auch Tod verhindern könnte.
Aber es wird hier nicht angewendet. Da auf eine ungeklärte Rechtslage verwiesen wird und ich wiederhole nochmal, es gibt Kommunen die die Regelung anwenden.
Bochum verhindert dieses Leid nicht, Bochum rettet diese Leben nicht.
Bochum lässt uns allein mit dieser Problematik, mit dem Leid dieser Menschen die hier unter uns leben oder noch geboren werden in nicht sicheren Umständen.
Das können und möchten wir nicht akzeptieren.
Aber wer sind wir schon?
Wir sprechen schon lange von dieser untragbaren Situation. Aber werden nicht gehört. Und die Menschen, die keine Papiere und keine Wahl haben, schon gar nicht.
Freitag 13.10.17, 16:44 Uhr
Inga Sponheuer anlässlich der Jubiläumsfeier der MFH: