Montag 06.03.17, 16:24 Uhr

NGG fordert Lohngerechtigkeit


Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schreibt: »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Davon ist ein Großteil der arbeitenden Frauen in Bochum weit entfernt. Zum Internationalen Frauentag am 8. März fordert die NGG, mehr für die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu tun. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen im Schnitt noch immer 21 Prozent weniger als Männer. Pro Stunde gehen Frauen demnach 4,39 Euro verloren – weil sie Frauen sind. Nach Einschätzung von NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje ist dieser „Gender Pay Gap“ in vielen Branchen sogar noch deutlich größer.
„Frauen bekommen oft genug schon für dieselbe Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Hinzu kommt, dass sie auch noch überdurchschnittlich oft in prekären Jobs arbeiten“, betont Sachtje. So waren nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt 76 Prozent aller Teilzeit-Beschäftigten in Bochum weiblich. Und auch bei den Minijobs ist der Frauenanteil in der Stadt mit 60 Prozent hoch. Sachtje: „Die Folgen davon bekommen viele Frauen spätestens im Rentenalter zu spüren. Wegen niedriger Einkünfte und Unterbrechungen im Erwerbsleben sind weibliche Beschäftigte besonders oft von Armutsrenten betroffen und dann auf Unterstützung vom Staat angewiesen. Aber auch bei Arbeitslosigkeit oder nach einer Scheidung steht ein Großteil der Frauen mit leeren Händen da.“ Das Modell des männlichen Hauptverdieners sei weiterhin stark verbreitet – und damit die finanzielle Abhängigkeit der Frauen. Diese tragen laut einer neuen OECD-Untersuchung in Deutschland gerade einmal 22,4 Prozent zum Familieneinkommen bei.
Die NGG Ruhrgebiet sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Politik. „Das geplante Gesetz zur Lohngerechtigkeit ist dabei ein erster wichtiger Schritt“, sagt Sachtje. Allerdings soll nach dem Gesetz der individuelle Anspruch darauf zu erfahren, was der Rest der Belegschaft verdient, auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten beschränkt bleiben. „Für den Großteil der Hotels, Gaststätten oder Bäckereien in Bochum greift das Gesetz damit zu kurz“, so die Gewerkschafterin. Nötig sei stattdessen ein verbrieftes Recht auf die gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit. „Denn Mann oder Frau – dieser Unterschied darf in einer modernen Arbeitswelt keine Rolle mehr spielen.“«