Dienstag 10.01.17, 15:55 Uhr

Im Baugewerbe: Auswärtige Unterkunft muss die Firma zahlen


Die im Baugewerbe tätigen Unternehmen müssen für die MitarbeiterInnen, die auf Montage arbeiten die Unterkunft stellen und bezahlen. Darauf weist die IG BAU hin und schreibt: »Im Container übernachten und das auch noch selbst bezahlen – damit ist jetzt Schluss. Für die rund 2.740 Bauarbeiter in Bochum gilt bei „Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt“: Ab Januar muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen. Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannten „Auslöse“ abziehen.
Die IG BAU Bochum-Dortmund spricht von einem „Durchbruch“. „In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau im Revier“, sagt Bezirkschef Heinz Wessendorf. Zwar hätten manche Bauunternehmen betriebsintern schon heute vernünftige Unterkunftsregelungen. Die vom Chef organisierte und bezahlte Übernachtung gelte nun jedoch erstmals für alle 224 Bochumer Baubetriebe – ohne Ausnahme.
Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für Auswärts- Jobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Wessendorf: „Dort, wo es starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich mit einer Betriebsvereinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, der bekam vom Arbeitgeber eine „Auslöse“ von 34,50 Euro pro Kalendertag und musste davon häufig selbst die Unterkunftskosten bestreiten. „Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichkeit“, berichtet Wessendorf. Und wenn der Chef die Unterkunft selbst organisierte, konnte er den Beschäftigten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespauschale abziehen – auch für den Bau-Container.«