Heidi Hopkins, Vorsitzende des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bochum nimmt unter der Überschrift “Katzenschutz ist notwendiger Vogelschutz” Stellung zum Bürgerantrag “Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht”. Siehe auch Meldung “Kastrationspflicht für Katzen” vom 6. 1. 2017. In einem Brief an die Mitglieder des Umweltausschusses und an den Rat der Stadt Bochum schreibt Heidi Hopkins: »Das Katzenproblem nur aus finanzieller und ordnungsrechtlicher Sicht zu beleuchten, greift zu kurz. Die immer zahlreicher werdenden Katzen mit Freigang sind ein großes Naturschutzproblem. Daher unterstützt der Naturschutzbeirat (vorm. Landschaftsbeirat) den Bürgerantrag zur Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht – zum Schutz der Vogelwelt vor Ort. 45 % aller in NRW vorkommenden Arten sind vom Aussterben bedroht, bei den Vögeln sogar 62 %. Der Insektenrückgang – Nahrungsgrundlage der Vögel – ist alarmierend.
Zahlreiche Meldungen besorgter Menschen berichten insbesondere diesen Winter über die Tatsache, dass sich in ihren Gärten im Vergleich zu früheren Wintern auffallend wenige Vögel einfinden.
Es muß daher alles Mögliche unternommen werden, um unser Naturerbe zu erhalten und dem Vogelsterben Einhalt zu gebieten, u.a.:
durch Erhalt der Lebensräume der Vögel und Rücknahme unnötiger Flächenversiegelung
- durch Erhalt ihrer Nahrungsgrundlage (weitgehende Einschränkung des Pestizideinsatzes)
- durch die naturnahe Aufwertung der Landschaft (Stichwort: „Blühende Landschaften“)
- durch die Verhinderung des stetigen Ansteigens freilebender Katzen
- durch die Kastration und Registrierung von Freigänger-Hauskatzen und verwilderter Hauskatzen.
Der Schwund insbesondere von zahllosen Kleinvögeln geht u.a. auf das Konto der vielen unkastrierten Freigänger-Hauskatzen und verwilderten Hauskatzen zurück, deren unaufhaltsamer Jagd- und Spieltrieb zu beträchtlichen Verlusten vor allem von Hecken- und Bodenbrütern und Jungvögeln führt.
Die nächste Brutsaison ist nicht weit.
Durch die Einführung der Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht kann erreicht werden, dass
- die unkontrollierte Vermehrung der Katzen durch Freigänger-Hauskatzen und verwilderte Katzen eingeschränkt wird.
- das große Katzenelend unter herrenlosen Katzen eingegrenzt wird und
- die Zahl der Vögel, die diesen Katzen bei deren Kampf ums Überleben zum Opfer fallen, gestoppt wird.
Diese Opfer sterben oft langsam und qualvoll, verenden schwerverletzt.
Zahlreiche Städte und Bundesländer haben das Problem erkannt. So haben z.B. die Städte Essen (2016) und Paderborn (bereits 1997/2008) entsprechende Verordnungen verabschiedet, um die Katzenkastration und –registrierung einzuführen. Das Land NRW hat den Kreisordnungsbehörden Mustervorlagen für die Umsetzung von Kastrations-Verordnungen vorgelegt und ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt.
Der Bochumer Naturschutzbeirat empfiehlt den Stadtverordneten die Verabschiedung einer Katzenkastrations-Verordnung, aber auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Ein Appell an Katzenhalter, ihre Tiere sterilisieren und registrieren zu lassen, ist hilfreich, aber reicht nicht aus.
Wir hoffen, dass Sie Ihre Entscheidung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes fällen, um den Schutz unserer bedrohten Vogelwelt ein Stück zu verbessern. Die im Koalitionsvertrag zwischen der Bochumer SPD und den Grünen vereinbarte Kastrationspflicht für Katzen sollte Ansporn sein, diese 2017 in Bochum umzusetzen.«