Dienstag 15.11.16, 08:29 Uhr
Freispruch für ProNRW Ratsmitglied

Landgericht: Unklare Beweislage


Hans-Joachim Adler (links) Kreisvorsitzender von ProNRW Bochum beim Plakatieren am 2.Mai.2012

Hans Joachim Adler, Ratsmitglied für die ultra-rechten Splitterpartei pro NRW in Bochum, war im letzten Jahr zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Adler Wählerbestechung und Urkundenfälschung im Kommunalwahlkampf betrieben hat. Adler sei mit Hilfe dieser Straftaten Ratsmitglied geworden. Francis Dominic Marin, der auf Platz 2 der Reserveliste zur  Kommunalwahl stand, habe sich an den Delikten beteiligt und erhielt im letzten Jahr eine Strafe von 1.400 Euro. Beide sollen Wahlberechtigte getäuscht haben, um genügend KandidatInnen und Unterschriften zur Unterstützung ihrer Wahl zu bekommen. Die 14. Berufungskammer des Landgerichts hat dieses Urteil jetzt aufgehoben. Die Beweislage sei zu unklar. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt entscheiden, ob sie Revision gegen das Urteil des Landgerichts einlegt.