Mittwoch 05.10.16, 21:34 Uhr

Gibt die Stadt Daten
HIV-Betroffener weiter?


Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Bochumer Rats hat Gültaze Aksevi von der Linksfraktion heute folgende Anfrage eingebracht: »Die NRW-Landesregierung lässt im polizeilichen Auskunftssystem POLIS NRW Personen registrieren, die HIV-positiv bzw. mit Hepatitis B oder C infiziert sind. In dem System werden sie mit dem Merkmal „ANST“ (Ansteckungsgefahr) gekennzeichnet. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Landtagsdrucksache 16/12796) teilte sie Anfang September mit, dass das Merkmal „ANST“ an 841 Personen vergeben wurde. Aidshilfen haben wiederholt die Position vertreten, dass diese Speicherung personenbezogener Hinweise stigmatisierend sei. Sie weisen darauf hin, dass das Argument, die Maßnahme diene zur „Eigensicherung“ von Polizeibeamten, medizinisch unsinnig sei.
Die rot-grüne Landesregierung will dennoch an dieser Speicherung festhalten. Sie erklärte zur Herkunft der Daten im polizeilichen Auskunftssystem wörtlich:
„Der personengebundene Hinweis ‚Ansteckungsgefahr’ wird nur vergeben, wenn Informationen von einem Arzt oder einer anderen öffentlichen Stelle auf Grundlage eines ärztlichen Attests oder einer entsprechenden ärztlichen Unterlage (z. B. Gesundheitsamt, Verwaltungsbehörde, Justizvollzugsanstalt) oder dem Betroffenen selbst zu einer Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV – Erkrankung vorliegen.“
„Die Verantwortung für die Übermittlung von Daten trägt die übermittelnde Stelle. Diese hat die Rechtsgrundlage zur Übermittlung zu prüfen.“

Diese Aussagen haben zu großer Verunsicherung nicht nur bei HIV-Betroffenen geführt. Die Sicherheit und Vertraulichkeit ihrer bei Ärzt*innen Gesundheitsämtern und ggf. anderen Verwaltungsbehörden hinterlegten und gespeicherten Daten wird hinterfragt.
Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion an:

  1. Wurden vom Gesundheitsamt Bochum oder von anderen Bereichen der kommunalen Verwaltung Meldungen über Personen mit HIV-positivem Status bzw. mit Hepatitis B oder C an Polizeibehörden übermittelt? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Auf welcher Rechtsgrundlage ist das geschehen?
  2. Hält die Verwaltung die Erfassung des personenbezogenen Hinweises „ANST“ im polizeilichen Auskunftssystem NRW für geeignet, das Vertrauensverhältnis HIV-Betroffener zu Behörden zu stärken?
  3. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Verwaltung die von der Landesregierung gemachte Aussage, Gesundheitsämter lieferten personenbezogene Daten zu HIV-Infektionen an die Polizei, auf die HIVTestbereitschaft der Bevölkerung?

Wir bitten darum, dass die Antwort auf diese Anfrage auch dem Rat der Stadt Bochum zur Kenntnis gegeben wird.