Samstag 25.06.16, 09:31 Uhr

Regenbogenflagge weht am Rathaus


Ab Montag, dem 27. 6. wird in diesem Jahr zum fünften Mal für 14 Tage die Regenbogenflagge am Bochumer Rathaus wehen. Darauf weist die Rosa Strippe hin und schreibt: Die Stadt setzt damit ein Zeichen für Vielfalt und Akzeptanz. Die Regenbogenflagge erinnert an die Emanzipationsbewegung, in der Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*Personen seit Ende der 1960er Jahre gegen Verfolgung, Kriminalisierung und medizinische Zwangsbehandlung und für gleiche Rechte gekämpft haben. Bis 1969 standen schwule Männer in der Bundesrepublik Deutschland unter der Strafandrohung des § 175 StGB, der seit der nationalsozialistischen Diktatur unverändert galt. Seitdem erst konnten erwachsene schwule Männer ohne Verfolgung leben und lieben. Sehr viel später, 1992 wurde Homosexualität von der Weltgesundheitsorganisation aus dem Katalog der psychischen Störungen gestrichen, der § 175 wurde erst 1994 vollständig abgeschafft.
Im Mai hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein Gutachten vorgestellt, das das der Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München erstellt hatte. Zentrales Ergebnis: Eine Rehabilitierung der Männer, die in der Bundesrepublik nach dem schwulenfeindlichen § 175 StGB verurteilt wurden, sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Zudem habe der Gesetzgeber aufgrund seiner Schutzpflicht sogar den verfassungsmäßigen Auftrag zu rehabilitieren.
Informationen erhalten Interessierte beim Verein Rosa Strippe e.V., der in Bochum eine vom Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bochum geförderte psychosoziale Beratungsstelle betreibt unter (02 34) 19 446 oder www.rosastrippe.de