Donnerstag 07.04.16, 13:21 Uhr

500 Euro Buße für Disco am Karfreitag


Das Bochumer Amtsgericht hat heute eine weitere Entscheidung in Sachen Feiertagsgesetz gefällt. Die Stadt Bochum hatte gegen den verantwortlichen Schichtleiter der Riff-Halle im Bermuda-Dreieck ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt, weil er Gründonnerstag 2014 die Riff-Halle als Disco geöffnet hatte. Das Gericht reduzierte die Strafe auf 500 Euro. Leo Bauer und Dirk Steinbrecher als Besitzer und Verantwortliche der Riff-Halle erklärten anschließend, dass sie mit ihrem Mitarbeiter Revision gegen das Urteil einlegen wollen. Für Leo Bauer ist das Gesetz Ausdruck von Willkür. In NRW ist von Gründonnerstag-Abend bis Samstag-Morgen jede Unterhaltungsveranstaltung verboten. In Bremen gibt es nur tagsüber Beschränkungen. Donnerstag- und Freitag-Abend darf bis in den frühen Morgen getanzt werden.