Donnerstag 04.02.16, 13:39 Uhr
Die Medizinische Flüchtlingshilfe zum Asylpaket II:

Menschenrechtsfeindlich


Zum gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Asylpaket II erklärt die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum (MFH): »Eine große Gruppe von Flüchtlingen soll zukünftig leichter abgeschoben werden können – auch in Länder, wo es weder sicher noch friedlich ist. Das Asylpaket II sieht vor, Aufnahmezentren einzurichten, in denen Flüchtlinge untergebracht werden sollen, die „eine geringe Bleiberechtsperspektive“ haben. Innerhalb einer Woche sollen ihre Fälle bearbeitet werden, um sie schnellstmöglich, spätestens nach 3 Wochen, außer Landes bringen zu können. Adäquate Rechtsberatung sowie die Erkennung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge werden somit willentlich verhindert.
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die zur Ausreise gezwungen werden sollen, können mit dem neuen Asylpaket auch dann abgeschoben werden, wenn sie gesundheitliche Probleme haben. Selbst bei lebensbedrohlichen Krankheiten greift der Abschiebeschutz nicht und auch nicht bei dem Nachweis über schwere Traumatisierung. Gutachten von PsychologInnen sollen in Zukunft nicht mehr ausschlaggebend sein, um eine Abschiebung zu verhindern. Hier verstößt das Asylpaket II klar gegen die EU-Asylverfahrensrichtlinie. „Das neue Asylpaket offenbart die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber der Fachkompetenz von psychosozialen und medizinischen Einrichtungen, die sich auf die Arbeit mit (traumatisierten) Flüchtlingen spezialisiert haben“, stellt Hanif Hidarnejad von der MFH klar.
Auch die Regelung, dass Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre lang der Familiennachzug verwehrt werden soll, stellt eine Missachtung sowohl des Grundgesetzes also auch der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention dar, da hier das Recht auf Familienleben verwehrt wird. Die MFH fordert auch hier die Abschaffung der neuen Regelungen.
Um mehr Menschen abschieben zu können, soll zudem die Liste der sog. sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden. Flüchtlinge aus Marokko, Algerien und Tunesien hätten somit kein Recht auf Asyl. Menschenrechtsorganisationen machen immer wieder darauf aufmerksam, dass in jenen Ländern Menschenrechtsverletzungen begangen werden, vor allem in Algerien und Marokko, wo noch immer systematisch gefoltert wird. Die MFH fordert daher die Ablehnung der Erweiterung der Liste durch den Bundesrat!
Die MFH ist entsetzt angesichts dieser menschenrechtsfeindlichen Einstellung gegenüber Flüchtlingen – Menschen, die unsere Unterstützung und Solidarität benötigen! Daher fordert die MFH alle Bundestagsabgeordneten und den Bundesrat auf, das Asylpaket II und die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftssaaten abzulehnen und das Recht auf Asyl zu schützen und zu stärken!«