Mittwoch 13.01.16, 16:53 Uhr
Mieterverein widerspricht VBW:

Keine Öffnungsklausel bei Wohnlagen


Der Mieterverein Bochum tritt der Darstellung der VBW entgegen, der Bochumer Mietspiegel erlaube „im Rahmen einer ganzheitlichen Quartiersentwicklung“ die Einstufung einer Wohnung in eine „gefragte Wohngegend“. Geschäftsführer Michael Wenzel stellt klar: „Die Gebiete, in denen in Bochum ein Zuschlag von 17,49 € gemacht werden kann, weil sie als „gefragte Wohngegend“ anzusehen sind im Mietspiegel exakt kartografiert. Und das Flüsselviertel gehört eindeutig in keines der vier Gebiete.“ Der Mieterverein bezweifelt nicht, dass die VBW im Flüsseviertel viel Geld in die Hand genommen und die Siedlung erheblich aufgewertet hat. „Aber“, so Wenzel, „das betrifft die Beschaffenheit der Wohnungen und ihre Ausstattung. Mit der Wohnlage hat das nichts zu tun. Hier gibt es im Mietspiegel keinerlei Interpretationsspielraum.“ Der Versuch, Zuschläge zu machen, die der Definition des Mietspiegels widersprechen, ist nicht die einzige Kritik des Mietervereins am Mieterhöhungsgebaren der VBW.
„Immer wieder erleben wir auch, dass die VBW den Oberwert der Preisspanne im Mietspiegel zu Grunde legt, ohne dies zu begründen, obwohl der Mietspiegel ausdrücklich vorschreibt, dass der Mittelwert maßgeblich ist und jede Abweichung vom Mittelwert begründet werden muss. Wenn Mieter dann widersprechen, werden Gründe nachgeschoben und Eigenschaften angeführt, für die im Mietspiegel bereits ein eigener Zuschlag existiert und die deshalb nicht zu Abweichungen in der Preisspanne führen dürfen.“
Betroffenen Mietern bleibe nur, sich zu wehren. „Der Mieterhöhung nicht zustimmen“, rät Wenzel, „und sich auch nicht bluffen lassen, wenn der Ton schärfer wird. Bei Schwierigkeiten hilft eine Rechtsberatung bei uns.“