Donnerstag 26.11.15, 07:49 Uhr

Sorgen der AnwohnerInnen ignoriert


Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar erklärt in einer Pressemitteilung zum Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Südwest über den Erschließungsvertrag am Bahnhof Weitmar: »Die Bezirksvertretung Bochum Südwest hat auf ihrer Sitzung vom 24.November 2015 den Vertrag zur Erschließung des B[ebauungsplan]-Plan-Geländes Bahnhof-Weitmar genehmigt. Ein Schreiben der Anwohner, die sich Sorgen um ihre Lebensqualität und Gesundheit machen, wurde den Bezirksvertretern vorgelegt. Doch dieses Schreiben wurde während der Sitzung noch nicht einmal erwähnt! Es tritt jetzt das ein, was die Bürgerinitiative Bahnhof-Weitmar befürchtet hat. Der Erschließungsvertrag ist in einigen Passagen äußerst unpräzise formuliert. So soll bezüglich der Altlasten die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten und „die Einhaltung der Vorgaben“ gutachterlich begleitet werden.
Diese Vorgaben sind im Erschließungsvertrag nicht erwähnt und es ist auch kein Hinweis aufgeführt, wo diese Vorgaben ausformuliert zu finden sind. Es existieren unterschiedliche Vorgaben in der Abwägung zum B-Plan, in der Begründung zum B-Plan und in der Kennzeichnung des B-Planes.
Welche Vorgaben gelten? Geht man von den Vorgaben der Kennzeichnung aus, dann ist gar keine Grenze der Zuordnungswerte für extern anzuliefernde Böden festgelegt. Das bedeutet: es soll anscheinend erlaubt werden, kontaminierten Boden auszubaggern (Abfall gemäß LAGA Z 3 und Z4) und ihn dann vor Ort wieder einzubauen. Der Einbau derart hoch schadstoffbelasteter Abfälle ist in einem Wohngebiet nicht zulässig!! Lediglich die oberste 60 cm dicke Schicht muss aus sauberem Boden bestehen. Da die Stadt Bochum hinsichtlich der Abfälle und Altlasten offenbar keiner Kontrolle unterliegt, kann sie bestimmen, was sie will – auch die nicht gesetzeskonforme Ablagerung von kontaminierten Böden im Wohngebiet.
Die Anwohner fordern bezüglich der Altlasten- und Abfallsituation Klarheit. Es geht hier immerhin um den Gesundheitsschutz der im Umfeld des Baugebietes lebenden Menschen! Auch die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass kein vom Gelände abtransportierter kontaminierter Boden über die LKW-Reifen auf die Weitmarer Straßen gelangt, scheint in den verantwortlichen Gremien offenbar niemanden zu interessieren.
Im gesamten B-Plan Verfahren 946 sind die Sorgen und Ängste der unmittelbar benachbarten Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise berücksichtigt worden. Deren Bedenken und Vorschläge sind zugunsten einer kostengünstigen Baureifmachung des Geländes einfach vom Tisch gewischt worden.«