Mittwoch 25.11.15, 17:29 Uhr

Rechtssicherheit für geflüchtete Frauen!


Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fordert die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum wirksame Maßnahmen gegen jede Form physischer, psychischer und struktureller Gewalt an Frauen und Mädchen. und schreibt: »Nach Schätzungen des UNHCR sind ungefähr die Hälfte der ca. 60 Mio. Menschen, die sich weltweit auf der Flucht befinden, Frauen und Mädchen. Sie fliehen vor Krieg, politischer und rassistischer Verfolgung, Hunger und Naturkatastrophen. Hinzu kommen geschlechtsspezifische Gründe wie systematische sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung oder sexuelle Orientierung.
Gerade für Frauen bringt die Flucht vor Verfolgung viele Gefahren. „Einige Frauen, die zu uns in die Beratung kommen, sind auf der Flucht Opfer von sexuellen Übergriffen durch Grenzbeamte oder andere Geflüchtete geworden, mussten ohne Bezahlung arbeiten oder sich prostituieren, um die Flucht zu finanzieren“, weiß Anamaría Diaz, Therapeutin bei der Medizinischen Flüchtlingshilfe. In Deutschland angekommen, leben sie häufig in überfüllten Gemeinschaftsunterkünften und ohne Schutzraum. „Einige Frauen berichten von sexuellen Übergriffen in ihren Unterkünften“, so Anamaría Diaz. „In der Beratung erleben wir Frauen, die es mit einer unvorstellbaren Stärke bis nach Deutschland schaffen, die aber dringend professionelle psychosoziale und therapeutische Unterstützung benötigen. Die bisherigen Beratungsangebote reichen nicht aus.“
Frauen und Mädchen unter den Geflüchteten leiden besonders unter den diskriminierenden Sondergesetzen, der faktischen Abschaffung des Flüchtlingsrechts in Deutschland sowie der zunehmenden Abschottung durch die Politik.
Die Medizinische Flüchtlingshilfe fordert daher:

  • Legale- und sichere Zuwanderungswege für Geflüchtete
  • Uneingeschränkten Familiennachzug auch zu subsidiär Schutzberechtigten.
  • Separate Unterbringung von alleinstehenden Männern und Frauen.
  • Schutzräume für Frauen in Gemeinschaftsunterkünften.
  • Sofortige unabhängige Überprüfung der Lage von  Frauen in den als sicher erklärten Herkunftsstaaten.
  • Keine Asylverfahren ohne unabhängige Verfahrensberatung, psychosoziale Unterstützung, Einzelfallprüfung.
  • Die konsequente Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgründe.«