Mittwoch 26.08.15, 17:27 Uhr

Ehrenbürgerschaft von Hindenburg? 1


Zu dem Antrag der VVN-BdA auf Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Hindenburg durch den Rat der Stadt Bochum schrieb Oberbürgermeisterin Scholz in einem Antwortbrief: “Nach herrschender Rechtsmeinung besteht ein Ehrenbürgerrecht nur zu Lebzeiten und erlischt mit dem Tod des Ausgezeichneten. Eine formale Aberkennung der Ehrenbürgerwürde ist nach dem Tod daher nicht mehr möglich, weil sie dann faktisch nicht mehr besteht.” Die Linksfraktion und die Soziale Liste haken auf der morgigen Ratssitzung mit einer Anfrage nach: »1. Die Verwaltung schreibt, dass nach „allgemeiner Rechtsauffassung“ das Ehrenbürgerrecht als Persönlichkeitsrecht“ mit dem Tode erlischt. Wo und wie ist diese Rechtsauffassung festgelegt und definiert? In § 34 der GO „Ehrenbürgerrecht und Ehrenbezeichnung“ ist die Feststellung, dass nach dem Tode die Ehrenbürgerschaft oder Ehrenbezeichnung erlischt, nicht enthalten.
2. Wann ist dem Rat der Stadt Bochum diese „Rechtsauffassung“ zu Kenntnis gegeben worden, bzw. wann hat er sich damit beschäftigt?
3. Wann hat sich diese Rechtsauffassung gebildet? Bei den Aberkennungen der Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler und anderen Naziführern, die nach 1945 in zahlreichen Städten und Gemeinden erfolgten, obwohl diese zum Teil da auch bereits tot waren, gab es diese Rechtsauffassung offensichtlich nicht.
4. Warum publiziert die Stadt Bochum nach wie vor die „Ehrenbürger der Stadt Bochum“ im Internet, einschließlich die von Paul von Hindenburg, obwohl diese erloschen sind und Bochum keine Ehrenbürger mehr hat?
5. Mit welcher Rechtsgrundlage werden Ehrenbürgerschaften oder Ehrenbezeichnungen posthum, also nach dem Tode, verliehen?
6. Die VVN-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Bochum hat nach § 24 der GO die Anregung (Antrag) an den Rat der Stadt Bochum gestellt, Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft von Bochum abzuerkennen. Warum wurde die Anregung nicht im Rat behandelt?«


Ein Gedanke zu “Ehrenbürgerschaft von Hindenburg?

  • Harry Herrmann

    Ehre wem Ehre gebührt.
    Die Liste der Ehrenbürger ist ein Spiegel der Stadt.

    Seit dem Ende des NS-Regimes haben zahlreiche Kommunen wie Dortmund, Köln, Leipzig, München, Münster und Stuttgart die Ehrenbürgerschaft als NS-belastet gelöscht.

    Die scheidende Oberbürgermeisterin sieht dafür keine Rechtsgrundlage.
    Mit dem gleichen Argument verhinderte sie einen Bürgerentscheid 2003 gegen das Verleasen des Bochumer Kanalnetzes.

    Die Zeiten, in denen sich die Bürger Bochums von so einem hohlen Argument wie einer angeblich fehlenden Rechtsgrundlage blenden liessen, sind vorbei. § 34 der Gemeindeordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit des Entzugs der Ehrenbürgerschaft vor. Eine Entziehung ist unabhängig davon, ob der Begünstigte lebt! Denn die Stadt Bochum führt eine Liste der Ehrenbürger – auch der Toten. Der Bürger der Stadt hat Anspruch darauf, daß die Stadt den üblen Militaristen Paule aus der Liste löscht, wenn dies die Mehrheit der Bürger fordert.

    Für Kriegsverbrecher wurde der Verlust des Ehrenbürgerwürde gemäß Artikel VIII, Ziffer II, Buchstabe i der Direktive 38 des Alliierten Kontrollrats in Deutschland vom 12. Oktober 1946 festgelegt. Wo behauptet wurde, daß dies eine gerichtliche Verurteilung voraussetze, mußten die Städte selbst aktiv werden, um ihre Ehrenbürgerliste zu befreien. Hier geht es um den Steigbügelhalter der Faschisten und elenden Geschichtsfälscher Hindenburg. Bochum braucht ihn nicht als Ehrenbürger und will ihn auch nicht.

    Es wäre ein weiteres Zerrbild der Stadt, wenn sich die sichere Mehrheit der Bevölkerung zur Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Hindenburgs nicht in einem entsprechenden Ratsbeschuß widerspiegeln ließe.

    Die Oberbürgermeisterin hat die Stadt auch mit Krediten in Schweizer Franken mit ruiniert.
    Hier geht es nicht um die spannende Rechtsfragen ihrer Haftung als Amtsträgerin.
    Zur Ehre gereicht ihre Amtszeit der Stadt Bochum sicher nicht. Das antidemokratische Argument einer angeblich fehlenden Rechtsgrundlage passt zwar zur Ehrenbürgerschaft des Despoten Hindenburg.
    Aber vielleicht ist die Oberbürgermeisterin ja wieder einmal schlecht beraten worden. Es ist der Wille und das Ergebnis was zählt.
    Es gibt doch noch etwas positives. Zumindest nach dem Text ihres Ablehnungsschreibens müßte sie für die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Hindenburgs stimmen. Denn sie hält diese Ehre heute nicht mehr für vertretbar. Daran setzen wir mal an und versuchen den Rat der Stadt zu bestärken: An einer Rechtsgrundlage fehlt es nicht!!!

    Der Rat der Stadt sollte die Ehrenbürgerschaft des Herrn Hindenburg erledigen.

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