Montag 22.06.15, 21:43 Uhr
BI Bahnhof Weitmar erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde

Untreue, Manipulation und
abfallrechtliche Kriminalität


Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat heute bei der Bezirksregierung Arnsberg Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die im Bebauungsplanverfahren Nr. 946 (ehem. Bahnhof Weitmar) Verantwortlichen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Bochum erhoben und schreibt in einer Pressemitteilung: »Die Beschwerde wird wegen Untreue, Manipulation und abfallrechtlicher Kriminalität erhoben:  1. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum hat bei dem Verkauf städtischer Grundstücke und ihrer Einbeziehung in den B-Plan [Bebauungsplan d.R.] vorsätzlich gelogen, um die Entscheidung zum Verkauf der Grundstücke zum Dumpingpreis zu manipulieren und dadurch den Investor zu fördern. Wir erheben den Vorwurf der Untreue.
2. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt behauptet, dass im Rahmen der Abgrabungen der in unmittelbarer Nähe zu Anwohnern liegenden, städtischen Grundstücke, keine außergewöhnlichen Erschütterungen zu erwarten seien. Diese Behauptung ist eine gezielte Lüge, um die Entscheidung zur Auslegung des B-Plans zu manipulieren.
3. Das zum B-Plan gehörende ehemalige Bahnhofsgelände ist mit Altlasten kontaminiert, deren vollständige Untersuchung vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wiederholt verweigert wurde. Zudem soll das B-Plangelände vollständig mit extern anzulieferndem, kontaminiertem Boden morphologisch angehoben werden, der unzulässig hoch mit u.a. krebserregenden Stoffen belastet sein wird. Es sind keine Schutzmaßnahmen für Anwohner und das Grundwasser geplant. Hier werden vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt auf abfallrechtlich kriminellem Weg Kostenvorteile für den Investor geschaffen, der an der Errichtung dieser Deponie im Wohngebiet Geld verdienen wird.
Die Bezirksregierung Arnsberg wird aufgefordert, für einen sofortigen Stopp des B-Planverfahrens Nr. 946 und die Umsetzung folgender Punkte zu sorgen:
a. Rücktritt der Stadt Bochum vom Kaufvertrag der städtischen Grundstücke und Verzicht auf diese Flächen im B-Plangebiet.
b. Durchführung vollständiger Altlastenuntersuchen auf dem ehem. Bahnhofsgelände und Festlegung eines Verbots der Anlieferung unzulässig hoch kontaminierter Böden im B-Plan Nr. 946.
c. Ermittlung sämtlicher durch den vorsätzlich fehlerhaften und unvollständigen B-Plan Nr. 946 entstehenden Kostenrisiken (Altlasten, Entwässerung, Straßenbau etc.) für die Stadt Bochum.
Darüber hinaus wurde die Bezirksregierung Arnsberg darauf hingewiesen, dass inzwischen die Staatsanwaltschaft Bochum zum B-Plan 946 ermittelt.
Der Brief der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar an die Bezirksregierung Arnsberg.