Freitag 12.06.15, 21:51 Uhr
Neue Merkwürdigkeiten von OB Scholz

Die herrschende Rechtsmeinung? 3


Zu dem Antrag der VVN-BdA auf Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Hindenburg durch den Rat der Stadt Bochum schrieb Oberbürgermeisterin Scholz in einem Antwortbrief: „Nach herrschender Rechtsmeinung besteht ein Ehrenbürgerrecht nur zu Lebzeiten und erlischt mit dem Tod des Ausgezeichneten. Eine formale Aberkennung der Ehrenbürgerwürde ist nach dem Tod daher nicht mehr möglich, weil sie dann faktisch nicht mehr besteht.“ Sie verschweigt in dem Brief, ob sie der Ansicht ist, dass Adolf Hitler 1984, als der Bochumer Rat dessen Ehrenbürgerschaft aberkannte, noch lebte. Bemerkenswert ist ferner, dass ihr Parteifreund und OB-Kollege Feldmann aus Frankfurt/Main die nach Ansicht der Bochumer OB herrschende Rechtsmeinung nicht kennt. Die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt hat gestern Abend die Ehrenbürgerschaft Hindenburgs aberkannt. Feldmann hatte die Entscheidung als „längst überfällig“ bezeichnet. Näheres.


3 Gedanken zu “Die herrschende Rechtsmeinung?

  • Wolfgang vom Ubu

    Dabei fällt mir doch ein uralter Witz ein : Ich denke, kein Mensch – egal welcher politischen Richtung – sollte daraus zu der voreiligen Schlussfolgerung kommen, dass die Hälfte der SPD-OB keine Idioten sind.

  • Erich Eisel

    Ehrungen und Preisverleihungen nach dem Tod (also posthum) kriegen die Gestorbenen ja auch nicht mehr mit und trotzdem wird’s gemacht. Die Berufung der OB auf eine angebliche „herrschende Rechtsmeinung“ ist daher nicht nur falsch [1 Aufsatz eines konservativen Juraprofs macht noch keine h.M.], sondern um so peinlicher, als die posthumen Verleihungen und auch Aberkennungen ja gängige Praxis sind (s. Frankfurt). Wer die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft ablehnt, befürwortet daher indirekt auch jetzt noch deren Verleihung!

    Auf den ersten Blick scheint Wolfgang (in seinem Leserbrief zum Ursprungsartikel vom 11.6.) daher Recht zu haben – aber: Lass‘ sie sich doch alle zu EhrenbürgerInnen machen – dann (be)finden sie sich wenigstens (wieder) in ihrer ja offenbar so geliebten „ehrenwerten Gesellschaft“.

    Und uns ist und bleibt solch eine „Ehre“ ja sowieso suspekt und scheißegal . . .

  • Wolfgang vom Ubu

    Lieber Erich, da möchte ich doch erstmal wissen, was das EhrenbürgerRECHT noch so alles mit sich bringt, bevor ich mich mit dessen inflationären Gebrauch einverstanden erkläre. Freie Fahrt mit der Bogestra ? Freier Eintritt in den Städtischen Schwimmbädern und im Tierpark ? Vielleicht auch noch ein ius primae noctis mit wem auch immer ?
    Dann sag ich doch lieber pauschal Nein Danke.

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