Samstag 16.05.15, 17:28 Uhr

Erlaubt: zu zweit nebeneinander


Gestern, also am dritten Freitag im Monat um 18 Uhr, startete nach einer ausführlichen Instruktion, was Fahrradfahren im Verband bedeutet, die dritte critical mass  in der Bochumer Fahrradhölle. Da die meisten AutofahrerInnen den Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung nicht kennen, reagieren sie häufig verwundert bis verärgert. In dem Paragraf heißt es u. a.: „Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.“ Wenn die Spitze des „Verbandes“ bei grün eine Ampel passiert, dürfen alle Räder weiterfahren, auch wenn die Ampel auf rot schaltet.
Aber nur ein Autofahrer verhielt sich regelrecht rüpelhaft und drängelte sich in die geschlossene Fahrradgruppe rein. Ansonsten machte es wieder viel Spaß über den Innenstadtring und die anderen großen Straßen der Innenstadt zu fahren und eine Spur auf der Straße gehört für einen Augenblick nicht mehr zur Fahrradhölle.